Die Gruppierung forderte in einer Stellungnahme, diese Idee bei der laufenden Revision der Kantonsverfassung zu berücksichtigen. Mit dem Präferenzwahlsystem liesse sich die typisch appenzellische Tradition der Persönlichkeitswahl mit den Erfordernissen der Stimmwert- und Erfolgswertgleichheit kombinieren.
Alle Stimmen wirksam
Das Wahlsystem, das auch «System der übertragbaren Einzelstimmgebung» genannt wird, ist ein proportionales Personenwahlverfahren. Es soll im Vergleich zum Majorz die abgegebenen Stimmen besser repräsentieren und das Problem der unwirksamen Stimmen lösen.
Beim Präferenzsystem stellen die Wahlberechtigten je eine Rangliste der Kandidierenden in ihrem Wahlkreis auf. Daraus werden mit Hilfe einer Quote die Sitzgewinner nacheinander eruiert, wobei überzählige Stimmen auf die nachfolgenden Kandidierenden übertragen werden, so dass keine Stimmen «verloren» gehen.
Die PU fordern den Regierungsrat auf, sich bereits bei der Diskussion zur Gemeindereform, bei der die Festlegung der Wahlkreise eine zentrale Rolle spiele, vertieft mit dem Thema Wahlsystem zu beschäftigen. Bei der Verfassungsreform solle in dieser Frage «mutig vorwärts gedacht werden».
Identitätsstiftend
Das Präferenzwahlsystem biete «die wohl einmalige Gelegenheit», dem Kanton nach dem fortlaufenden Verlust an Traditionen und Institutionen – etwa der Landsgemeinde, der Kantonalbank oder dem Spital Heiden – «wieder ein identitätsstiftendes Merkmal zu schenken», schreiben die Parteiunabhängigen.
Sie weisen auch auf eine Anfrage des Ausserrhoder Nationalrats David Zuberbühler (SVP) hin. In der aktuellen Antwort habe der Bundesrat zu einer möglichen Einführung des Präferenzwahlsystems «nicht ablehnend Stellung genommen».
Zuberbühler wollte mit seiner Anfrage «Souveränität bei Wahlfragen. Beurteilung des Präferenzwahlverfahrens durch den Bund» erfahren, ob die Einführung des Präferenzwahlsystems auf kantonaler Ebene nach heutigem Stand bundesrechtskonform wäre und wie der Bundesrat das System beurteile.
Vom Majorz zum Proporz
In seiner Antwort stellte der Bundesrat fest, in der jüngeren Praxis komme dem Grundsatz der Erfolgswertgleichheit, der sich aus der Bundesverfassung ableite, «eine zentrale Bedeutung zu». Dies habe in verschiedenen Kantonen zu Reformen des Wahlrechts geführt. Das Präferenzwahlsystem könne dabei eine Möglichkeit sein.
Laut der bundesrätlichen Antwort hat ein neueres Bundesgerichtsurteil zu Verunsicherung in den Kantonen geführt. Darin wurde das Majorzsystem, wie es auch Ausserrhoden in 19 der 20 Wahlkreise kennt, in Frage gestellt.
Im Kanton Graubünden sagten die Stimmberechtigten im vergangenen Juni mit deutlicher Mehrheit Ja zu einem Wechsel vom Majorz (Mehrheitswahl) zum Proporz (Verhältniswahl) bei der Wahl des kantonalen Parlaments. Zuvor waren in Graubünden acht Anläufe zur Einführung des Proporzes gescheitert.