«Der Betrieb hatte keine verantwortliche Person», sagt Cornel Enzler, Leiter des Arbeitsinspektorats Appenzell Ausserrhoden. Als Wirtin habe man eine Anwesenheitspflicht, die Wirtin in diesem Fall sei aber nicht vor Ort gewesen und habe auch keine Stellvertretung bestimmt.
Mehrere Personen werden überprüft
Die Wirtin hat damit gegen das Gastwirtschaftsgesetz verstossen und wird angezeigt. «Das Lokal wurde vorübergehende geschlossen und weitere Personen werden eingehenden geprüft», sagt Enzler.
Illegale Angestellte in Ausschaffungshaft
Bei der Kontrolle letzten Freitag fehlte aber nicht nur die Wirtin, sondern auch Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung einer Angestellten. Die Arbeitnehmende aus einem Drittstaat war illegal in der Schweiz und es wurde die Ausschaffungshaft für das Amt für Inneres verfügt.
Für immer geschlossen bleibt der Betrieb aber nicht zwingend: «Sobald die Angelegenheiten des Arbeitsinspektorats geregelt sind, könnte der Betrieb wieder öffnen», erklärt Enzler.
(red.)