Im Juni 2018 überliess seine Frau ihren gemeinsamen, damals achtwöchigen Sohn der Obhut des Beschuldigten, um zur Arbeit nach St.Gallen zu gehen. Der Mann wird beschuldigt, sein Kind massiv geschüttelt zu haben, so dass sein Kopf unkontrolliert vor- und zurückschlug. Dabei erlitt das Baby lebensgefährliche Hirnblutungen und Hirn-Nervenfasernrisse. Epileptische Krämpfe waren die Folgen. Das Ausmass der neurologischen und psychischen Spätfolgen ist noch ungewiss.
Hämatome am ganzen Körper des Kleinkinds zeugen laut Anklage zudem von weiterer und wiederholter Gewaltanwendung, möglicherweise schon in den Tagen vor der Schüttelattacke. Ein gebrochener Unterschenkel könnte zu einer bleibenden Fehlstellung werden.
Drohungen, Drogen und Schlägereien
Der 34-jährige Tunesier wird ausserdem beschuldigt, weitere Gewaltdelikte verübt zu haben. Im Herbst 2017 soll er seine damalige Ehefrau mehrfach mit Fäusten und einmal mit einer Nachttischlampe traktiert, sie beleidigt und gedroht haben, sie und ihre Tochter zu verbrennen, falls sie ihn aus der Wohnung werfe.
In einer Bar in Appenzell Ausserrhoden soll er im September 2018 eine Schlägerei angezettelt und dabei zwei Männern und einer Frau Hämatome und Bisswunden zugefügt haben.
Einen Mann, der den Angeklagten im Oktober 2019 auf sein falsch parkiertes Auto aufmerksam machte, soll er verfolgt und ihm mit einem Schlagring oder einem ähnlichen Gegenstand mehrmals ins Gesicht geschlagen haben. Das Opfer erlitt dabei schwere Verletzungen im Nasenbeinbereich und musste über Wochen hinweg immer wieder in ärztliche Behandlung.
Über Jahre Drogen genommen
Weiter soll der Beschuldigte im März 2018 tierpornografische Inhalte und über Jahre hinweg Haschisch und Kokain konsumiert haben. Neben ihm auf der Anklagebank müssen auch seine heutige Frau und Mutter des misshandelten Kindes wegen vernachlässigter Fürsorgepflicht sowie die Ex-Frau des Beschuldigten Platz nehmen. Sie wurde vom Beschuldigten angezeigt, weil sie auch ihn verletzt haben soll.
Die Staatsanwaltschaft fordert für den Mann einen Landesverweis von 15 Jahren. Alle weiteren Sanktionsanträge wird sie an der Verhandlung stellen, die am Freitag im Kantonsratssaal in Herisau beginnt und am darauffolgenden Montag im Obergerichtssaal in Trogen fortgeführt wird.