Quelle: tvo
Ende April hat der Bundesrat beschlossen, dass Grossveranstaltungen mit mehr als 1'000 Personen bis Ende August 2020 verboten bleiben. «Die Kantone können für Landsgemeinden oder Gemeindeversammlungen von dieser Vorgabe abweichen, sie sind jedoch dafür verantwortlich, dass gleichwohl ein wirksamer Ansteckungsschutz gewährleistet ist. Dies ist insbesondere bei Versammlungen mit deutlich mehr als 1'000 Leuten eine schwierige Aufgabe», schreibt die Appenzeller Ratskanzlei.
Corona-Massnahmen machen Landsgemeinde unmöglich
Die entsprechenden Massnahmen würden sich massiv auf die Landsgemeinde auswirken. Hinzu komme, dass beim Landsgemeindegottesdienst und bei den üblichen Festivitäten nach einer Landsgemeinde die allgemeinen Einschränkungen des Bundes über Menschenansammlungen und das Abstandhalten gelten, die bis Ende August noch nicht soweit gelockert sein dürften, dass eine Durchführung im üblichen Rahmen möglich wäre.
«Tun uns schwer mit der Absage»
Deshalb hat die Standeskommission beschlossen, die auf den 23. August 2020 verschobene Landsgemeinde nicht durchzuführen. «Die Standeskommission und die ganze Appenzeller Bevölkerung tut sich sehr schwer mit dieser Absage. Wir haben die Situation eingehend analysiert und nach Wegen gesucht», sagt der Appenzeller Landammann Roland Inauen. Eine nochmalige Verschiebung der Landsgemeinde werde als nicht zielführend erachtet. Es bestehe das Risiko, dass diese wegen einer zweiten Ansteckungswelle oder wegen einschränkender Bundesvorgaben abermals nicht durchgeführt werden könnte.
«Landsgemeinde ist der gesellschaftliche Höhepunkt des Jahres»
«Die Landsgemeinde ist der gesellschaftliche und politische Höhepunkt des Jahres für uns. Es gehört zur Ur-Identität des Kantons. Die Landsgemeinde gibt es seit circa 1400. Wenn wir diese nicht halten können ist man tief im Herzen getroffen», sagt Roland Inauen.
In Absprache mit den Bezirksräten wurden zudem die Bezirksgemeinden, die vom 4. bis 6. September 2020 hätten stattfinden sollen, abgesagt. Um die notwendigen Entscheide für die Behördenorganisation und die wichtigsten Geschäfte des Kantons und der Bezirke zu ermöglichen, wird die Standeskommission eine Rechtsgrundlage für Urnenabstimmungen schaffen.
(red.)