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«Sonneblick»-Anwohner gehen vor Bundesgericht

«Sonneblick»-Anwohner gehen vor Bundesgericht

06.05.2019, 12:06 Uhr
· Online seit 06.05.2019, 10:54 Uhr
Die Anwohner des geplanten Asylzentrums «Sonneblick» in Walzenhausen lassen den Entscheid des Ausserrhoder Obergerichts nicht auf sich sitzen: Sie ziehen den Fall ans Bundesgericht weiter.
Laurien Gschwend
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In Walzenhausen soll es kein Durchgangszentrum für Asylsuchende geben: Das finden Anwohner des «Sonneblick». Nachdem das Obergericht Appenzell Ausserrhoden ihre Beschwerden im Februar abgewiesen hat, gehen sie vor Bundesgericht. Das Komitee «Anwohner Sonneblick» teilt am Montag mit, dass es «für ein ausserkantonales und neutrales Urteil» kämpfe.

Unsichere Strassenverhältnisse

Das Obergericht habe im Februar ein «regierungsfreundliches Urteil» gefällt. Die Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner seien «bewusst oder unbewusst nicht einbezogen» worden, schreibt das Komitee. Klar gegen ein Durchgangszentrum sprechen laut den Anwohnern – insbesondere im Winter – die unsicheren Verhältnisse auf der Sonneblickstrasse. Zudem fehle die Strassenbeleuchtung. «Sie dürfen sicher sein, bei Unfällen mit Fussgängern werden die Regierung, das Obergericht sowie die Verantwortlichen des ‹Sonneblick› alle Schuld von sich weisen.»

Langes Hin und Her

Die Stiftung Sonneblick hatte im Jahr 2016 ein Baugesuch eingereicht, um das Gästehaus in Walzenhausen in ein Asyldurchgangszentrum umzuwandeln. Nachdem die Baubehörde dafür keine Bewilligung erteilt hatte, erhob die Stiftung Rekurs – und bekam vom Departement Bau und Volkswirtschaft recht. Das passte den Anwohnern nicht, ihre Beschwerden wurden aber vom Obergericht abgewiesen.

Ein neues Asylzentrum wird nötig, weil jenes im Hotel Landegg in Lutzenberg im Frühling 2021 geschlossen wird und der Kanton seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Führung eines Asylzentrums nachkommen muss.

veröffentlicht: 6. Mai 2019 10:54
aktualisiert: 6. Mai 2019 12:06
Quelle: red.

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