In Walzenhausen soll es kein Durchgangszentrum für Asylsuchende geben: Das finden Anwohner des «Sonneblick». Nachdem das Obergericht Appenzell Ausserrhoden ihre Beschwerden im Februar abgewiesen hat, gehen sie vor Bundesgericht. Das Komitee «Anwohner Sonneblick» teilt am Montag mit, dass es «für ein ausserkantonales und neutrales Urteil» kämpfe.
Unsichere Strassenverhältnisse
Das Obergericht habe im Februar ein «regierungsfreundliches Urteil» gefällt. Die Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner seien «bewusst oder unbewusst nicht einbezogen» worden, schreibt das Komitee. Klar gegen ein Durchgangszentrum sprechen laut den Anwohnern – insbesondere im Winter – die unsicheren Verhältnisse auf der Sonneblickstrasse. Zudem fehle die Strassenbeleuchtung. «Sie dürfen sicher sein, bei Unfällen mit Fussgängern werden die Regierung, das Obergericht sowie die Verantwortlichen des ‹Sonneblick› alle Schuld von sich weisen.»
Langes Hin und Her
Die Stiftung Sonneblick hatte im Jahr 2016 ein Baugesuch eingereicht, um das Gästehaus in Walzenhausen in ein Asyldurchgangszentrum umzuwandeln. Nachdem die Baubehörde dafür keine Bewilligung erteilt hatte, erhob die Stiftung Rekurs – und bekam vom Departement Bau und Volkswirtschaft recht. Das passte den Anwohnern nicht, ihre Beschwerden wurden aber vom Obergericht abgewiesen.
Ein neues Asylzentrum wird nötig, weil jenes im Hotel Landegg in Lutzenberg im Frühling 2021 geschlossen wird und der Kanton seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Führung eines Asylzentrums nachkommen muss.