· Online seit 24.03.2021, 09:23 Uhr
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Die Standeskommission habe von der Beschwerde Kenntnis genommen, heisst es in der Mitteilung der Ratskanzlei vom Mittwoch. Stimmrechtsbeschwerden hätten grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Deshalb würden die Vorbereitungen für die ausserordentlichen Urnenabstimmungen vom 9. und 16. Mai 2021 fortgesetzt, «soweit das Bundesgericht nicht später ausdrücklich etwas Anderes anordnet».
Die Standeskommission werde die Öffentlichkeit in dieser Sache wieder informieren, sobald dies das Verfahren zulasse, heisst es in der Mitteilung weiter.