Ostschweiz

Betrugsgefahr: Deshalb solltest du 2020 auf Verträgen ausschreiben

Betrugsrisiko

Weshalb du die Jahreszahl 2020 nicht abkürzen solltest

09.01.2020, 08:15 Uhr
· Online seit 08.01.2020, 17:46 Uhr
Wer in diesem Jahr Verträge und Vereinbarungen unterzeichnet, sollte darauf achten, dass er das Jahr ganz ausschreibt und nicht abkürzt. Ansonsten haben Betrüger ein leichtes Spiel.
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Bricht ein neues Jahr an, brauchen wir immer eine Weile, bis wir uns an die neue Jahreszahl gewöhnt haben. Doch in diesem Jahr ist bei Verträgen noch mehr Vorsicht geboten. 

In den USA warnen Polizei und mehrere Verbraucherschutzbehörden seit dem Jahreswechsel davor, 2020 mit «20» abzukürzen. Betrüger hätten es sonst einfach, die Dokumente zu fälschen.

Wichtige Dokumente wie Zahlungsvereinbarungen, Checks und Verträge könnten im Nachhinein einfach abgeändert werden. Aus dem 8. Januar 20 könnte leicht der 8. Januar 2018 oder 2021 werden. Gerade Checks könnten so zwei Mal eingelöst werden. 

Gesamtdokument ist entscheidend

Bislang seien - so berichten diverse Medien - noch keine solchen Fälschungen aufgefallen, die Gefahr sei aber da. Hinter der 20 sei oft genug Platz, eine andere Zahl einzufügen. 

Andreas Fäh, Rechtsanwalt bei Grand und Nisple in St.Gallen, sagt: «Wir waren uns der möglichen Problematik bislang noch gar nicht bewusst und sind froh, dass FM1Today uns darauf aufmerksam gemacht hat.»

Das sei für ihn ein völlig neues Thema, so Fäh. Er gehe aber davon aus, dass ein Datum allein oftmals nicht entscheidend sei bei einem Vertrag.

«Im Vertrag selbst sind oftmals auch noch Daten enthalten, weshalb das Datum der Unterschrift dann nicht zwingend relevant ist», sagt Fäh. Auch bei Urkunden sei das Gesamtdokument entscheidend.

Fälschungspotenzial bei Quittungen gross

Er ist aber der Meinung, dass es für Jugendliche ein Einfaches wäre, sich bei Ausweisen älter zu machen. «Bei uns in der Kanzlei schreiben wir immer konsequent das ganze Datum auf Verträge und Dokumente, auch den Monat schreiben wir aus», sagt Fäh.

Bei Quittungen empfiehlt es sich, den quittierten Betrag nicht nur in Zahlen aufzuführen, sondern den Betrag auch noch auszuschreiben. Hier ist das Fälschungspotenzial relativ gross.

veröffentlicht: 8. Januar 2020 17:46
aktualisiert: 9. Januar 2020 08:15
Quelle: FM1Today

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