Ein Feuerwehrauto «ausgeliehen» und damit ein paar Freunde aus dem Club abgeholt: Dies hat ein damals 20-jähriger Feuerwehrmann im Juni tatsächlich gemacht. Aber das ist noch nicht alles. Der junge Mann war dabei stark betrunken – er hatte 1,3 Promille intus –, schaltete mehrmals das Blaulicht ein und baute auf dem Weg nach Dornbirn einen Unfall. Schliesslich stellte er das Feuerwehrauto vor dem Club «Conrad Sohm» ab, wo das aussergewöhnliche Gefährt einem Taxifahrer aufgefallen war. Dieser informierte die Polizei, als er den Schaden am Einsatzfahrzeug sah.
Glimpfliche Strafe
Der Fahrer musste sich am Montag wegen unbefugtem Gebrauch von Fahrzeugen, Gefährdung der körperlichen Sicherheit im Strassenverkehr und mehrerer verwaltungsrechtlicher Übertretungen vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten.
Das Gericht verurteilte ihn gemäss «vol.at» zu einer teilbedingten Geldstrafe von 840 Euro (210 Tagessätze zu je 4 Euro). Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 560 Euro. 280 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Zudem muss der Angeklagte der betroffenen Gemeinde 2000 Euro für den Versicherungsselbstbehalt bezahlen. Der Angeklagte sei ein Drogenkonsument, heisst es weiter. Entsprechend wurde als Bewährungsauflage die Weisung erteilt, die begonnene ambulante Suchtberatung fortzusetzen.
Dreitägige Bedenkzeit
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da der Angeklagte keinen Verteidiger hat und deshalb eine dreitägige Bedenkzeit erhalten hat. Mildernd gewertet wurden das reumütige Geständnis, die Unbescholtenheit und das Alter zur Tatzeit, schreibt das Onlinemedium weiter. Erschwerend wirkte sich das Vorliegen von zwei Vergehen aus.
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