Ostschweiz

Darf man vermummt an die Fasnacht?

Darf man vermummt an die Fasnacht?

03.03.2019, 08:23 Uhr
· Online seit 02.03.2019, 21:26 Uhr
Seit Donnerstag herrscht im FM1-Land wieder Narrenfreiheit. 2019 feiern die St.Galler die erste Fasnacht, bei der das Verhüllungsverbot gilt. Dies könnte Auswirkungen auf die polizeiliche Arbeit während der Fasnacht haben.
Nina Müller
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Egal ob an einem Maskenball oder am traditionellen Fasnachtsumzug: Überall treiben Narren diese Tage ihre Unwesen. Die Festlaune kann aber auch schnell kippen. Das weiss auch die Kantonspolizei St.Gallen, denn während der Fasnachtszeit kommt es immer wieder zu Vorfällen mit Betrunkenen. «Vielfach finden Betrunkene den Heimweg nicht mehr oder sie gehen aufeinander los», sagt Bertrand Hug, Mediensprecher der Kantonspolizei St.Gallen.

Seit Januar 2019 müssen die Polizisten der Kantonspolizei St.Gallen auf ein weitere Gesetzeseinhaltung achten. Seit anfangs Jahr ist es in St.Gallen verboten, vermummt in der Öffentlichkeit unterwegs zu sein. Das Verhüllungsverbot liess vor der Abstimmung immer wieder Stimmen laut werden, dass die Fasnächtler unter solch einem Gesetz besonders leiden werden. Fühlt sich jemand von einem maskierten Fasnächtler bedroht, kann er die Polizei einschalten.

«Bisher kam es glücklicherweise noch zu keiner Anzeige, wegen eines vermummten Verkleideten. Es müsste sich jemand daran stören und Anzeige erstatten. Erst dann würde die Polizei eingreifen», sagt Hug. Er ist aber auch der Meinung, dass solche Anzeigen nicht im Sinne der Gesetzgeber wäre. Gemäss der Kantonspolizei St.Gallen sind die ersten beiden Fasnachtstage ruhig verlaufen. Die grossen Feierlichkeiten stehen aber heute Abend und morgen erst bevor.

veröffentlicht: 2. März 2019 21:26
aktualisiert: 3. März 2019 08:23
Quelle: nm

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