IV- und AHV-Bezüger erhalten zukünftig mehr Geld. Die Minimalrente steigt auf 1158 Schweizer Franken pro Monat. Das sind zehn Franken mehr als bisher ausgezahlt wurde. Die Maximalrente wird um zwanzig Franken erhöht. Neu liegt dieser Betrag bei 2370 Schweizer Franken. Das letzte Mal wurden die Rentenbeträge im Jahr 2015 angepasst.
Medizinische Untersuchung bei Autofahrern erst ab 75 Jahren
Autofahrer müssen neu erst ab 75 Jahren alle zwei Jahre in die medizinische Untersuchung. Zuvor mussten die Träger eines Führerscheins bereits ab 70 Jahren zur Untersuchung.
Ab Juni 2019 sind die Schweizer Bahnhöfe rauchfrei. Auf den Perrons darf nur noch in gewissen Zonen geraucht werden. Dies gilt auch für E-Zigaretten.
Ab dem ersten Januar tretet das Verhüllungsverbot in Kraft. Weder Burkas noch Vermummung an beispielsweise Fussballspielen ist erlaubt. Jede Gesichtsverhüllung, welche die öffentliche Sicherheit gefährden kann, wird von der Polizei gebüsst.
Die Fernseh- und Radiogebühr wird günstiger
Die Fernseh- und Radiogebühr beträgt ab dem neuen Jahr 365 Schweizerfranken. Das sind beinahe hundert Franken weniger als bisher. Neu werden die Rechnungen nicht mehr von der Billag ausgestellt, sondern von der Serafe AG.
Zeitungen erhalten im 2019 mehr Unterstützung in Form von Geld. Der Bund greift den Print-Medien mit eine Zustupf von 25 Rappen pro verkauftes Exemplar unter die Arme.
Die Integration von Ausländer soll stärker gefördert werden. Ab dem ersten Januar 2019 können Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Menschen schneller nach Arbeit suchen als bisher. Der Grund dafür: Arbeitgeber müssen kein aufwendiges Bewilligungsverfahren mehr ausfüllen.
Die Krankenkassenprämien steigen pro Person durchschnittlich um 1.2 Prozent. Eine mittlere Prämie liegt neu für alle Alterklassen bei 315 Schweizer Franken. Damit sollen vor allem junge Erwachsene und ihre Familie entlastet werden.
Aufhebung des «Schoggi-Gesetzes»
Die Post muss im neuen Jahr die Erreichbarkeit von Poststellen verbessern. Für 90 Prozent der Bevölkerung sollen die Poststellen zu Fuss oder mit den öffentlichen Verkehrsmittel in zwanzig Minuten zu erreichen sein. Diese Regelung gilt für alle Kantone.
Das sogenannte «Schoggi-Gesetz» wird abgeschafft. Was das ist und was das für Folgen hat, siehst du im Video:(nm)