Es gilt ja eigentlich die Daumenregel: OLMA bis OFFA oder Oktober bis Ostern. In dieser Zeit sollte man die Winterpneus am Auto haben, dann wird gewechselt. Dieses Jahr, pünktlich zu Ostern und zur OFFA, hat es aber nochmals richtig geschneit. Dies spüren auch die Garagisten. Fast niemand möchte im Moment mehr die Pneus wechseln.
«Das Telefon klingelt bei uns im Moment ziemlich oft», sagt Stefan Beerli von Pneu Egger in St.Gallen. Viele würden im Moment anrufen und ihren Termin für den Reifenwechsel verschieben wollen. «Wir haben aber auch viele, die ihre Sommerpneus wieder loshaben und für zwei Wochen Winterreifen montieren lassen wollen.»
Normalerweise seien die Wochen rund um die OFFA die strengsten des Jahres. Dieses Jahr sei es aber ziemlich ruhig: «Es ist fast schon zu ruhig und ein bisschen langweilig. Dafür wird es vermutlich Anfang Mai umso strenger», sagt Beerli.
Mehrer Unfälle wegen Schnee
Dass das Fahren mit Sommerreifen im Moment zum Problem werden kann, beweisen auch die Unfälle, die es innerhalb der letzten Tage gegeben hat. Bei Meggenhus gab es am Dienstagmorgen eine Massenkarambolage mit zehn Fahrzeugen. Sieben der zehn Lenker waren mit Sommerpneus unterwegs. Auch bei mehreren Unfällen in St.Gallen war ein Auto mit Sommerreifen involviert.
Diese Unfälle werfen vor allem Fragen nach dem Versicherungsschutz auf: Wer muss für die Kosten aufkommen? Muss der Autofahrer die Kosten selbst bezahlen? «Wenn die Fahrweise den konkreten Verhältnissen angepasst wird, grundsätzlich nicht», sagt Christian Imhof, Versicherungsexperte der AXA Winterthur. Nicht einmal im Winter bedeuten Sommerreifen zwingend eine Grobfahrlässigkeit, heisst es auf der Webseite der AXA.
Winterreifen bei Schnee nicht zwingend
Ausschlaggebend dafür, ob die Kosten von der Versicherung getragen werden oder nicht, sei das Fahrverhalten. Dieses müsse den Strassenverhältnissen und der Ausrüstung angepasst sein. Fährt jemand im Winter mit Sommerpneus, muss er bei Schnee entsprechend das Tempo drosseln. «Bei Fahrten über verschneite Pässe sollte selbstverständlich auch die Ausrüstung des Autos stimmen», so Imhof.
Grobfahrlässig ist man unterwegs, wenn man unter Drogen- oder Alkoholeinfluss fährt. In solchen Fällen müsse der Versicherer von Gesetzes wegen auf den Lenker oder Fahrzeughalter Rückgriff nehmen.