Die Bergkulisse in den Ostschweizer Kantonen mag besonders zum Übernachten unter freiem Himmel einladen. Ein Drohnenshot da, ein Knips mit der Fotokamera dort und sein Zelt an einem einsamen Ort mit Panoramablick aufstellen. Was verlockend klingt, findet entsprechend Anklang. Solche Wildcamp-Ausflüge sind aktuell ein regelrechter Hype auf Social Media. Ein Hype, der nicht nur Vorteile hat: Tiere werden gestört, Abfall und Fäkalien landen in der Natur.
Störende Wildcamper in Glarus
Derzeit macht die Situation in der Gemeinde Glarus Süd Schlagzeilen. Dort wurden die Wildcamper zu einem solchen Problem, dass die Gemeinde Massnahmen ergreift. Ab sofort verboten sei das Zelten unter freiem Himmel beim Panixerpass und beim Oberblegisee, berichtete das «SRF Regionaljournal Ostschweiz» am Mittwoch. Auch beim Muttenchopf sollen das Campen, Biwakieren und Drohnenflüge künftig verboten werden. Weitere Verbote gelten bereits im Klöntal an Ufergebieten und entlang der Strasse, im Gebiet Freiberg Kärpf und auf dem Lauchboden.
Der Fall in Glarus Süd zeigt die Schattenseiten, die ein solcher Trend mit sich bringen kann. Der Medienrummel führt so weit, dass die Gemeinde vorläufig keine Interviewanfragen mehr zum Thema Wildcamper beantwortet.
Diffuse Regeln
Welche Regeln gelten denn generell beim Campen in der Natur? Um diese Frage zu beantworten, muss man bei den Kantonen genauer hinsehen. Denn die rechtliche Grundlage in der Schweiz ist nicht einheitlich und von Kanton zu Kanton unterschiedlich.
Was sicher grundsätzlich gilt: Wald und Weide sind allen zugänglich (Art. 699 Abs. 1 ZGB). Ebenso setzt das wilde Campieren auf privatem Grundstück die Zustimmung der Eigentümerin, des Eigentümers voraus. Und es gibt gewisse Verbote, unabhängig der kantonalen Bestimmungen. Diese gelten in folgenden Zonen:
- Eidgenössische Jagdbanngebiete / Wildschutzgebiete
- Naturschutzgebiete
- in Biotopen (Flachmoor, Hochmoorbiotope von nationaler Bedeutung)
- in militärischen Sperrzonen
- an Orten, an welchen ein allgemeines Betretungsverbot gilt
Hier findest du eine Übersicht der Schutzgebiete und besonders sensiblen Lebensräumen.
Hinzu kommt jedoch, dass die Kantone oder Gemeinden zusätzlich eigene Einschränkungen bestimmen können. So wie es jetzt auch Glarus Süd macht. Und es zeigt sich: Je nachdem sind die Regeln sehr schwammig.
Kanton St.Gallen handelt je nach Fall anders
Das zeigt eine Anfrage beim Kanton St.Gallen: Eine allgemein gültige Aussage zu Wildcamp-Verboten sei nicht möglich, da es unzählige, denkbare Fallkonstellationen gebe, schreibt der Kanton. «Es ist deshalb auf jeden Fall ratsam, vorgängig entsprechende Erkundigungen vor Ort einzuholen, ob das wilde Campieren in einem konkreten Einzelfall erlaubt oder verboten ist. Beispielsweise bei der zuständigen politischen Gemeinde, bei der Polizei oder bei der jeweiligen Grundeigentümerin, dem Grundeigentümer.»
Auf öffentlichem Grund wird das unberechtigte Campieren mit einer Ordnungsbusse von 80 Franken bestraft (sGS 962.11 - Strafprozessverordnung - Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen). Im Kanton St.Gallen ist das Problem aber offenbar nicht so gross wie in Glarus Süd. Bei der Kantonspolizei St.Gallen heisst es auf Anfrage, dass diese Thematik sie nicht belaste. Es gebe eine marginale Anzahl an Anzeigen.
Wie ist die Handhabung in anderen Kantonen im FM1-Land?
Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden
Lästiger wirkt sich der Trend im Alpstein aus. Obwohl Appenzell Innerrhoden ebenfalls ein kantonales Wildcamp-Verbot hat, kämpft man dort mit Littering und Lärm in der Natur. Das zeigt auch dieser TVO-Beitrag von anfangs September:
Quelle: TVO
Einzige Ausnahme in Appenzell Innerrhoden ist das Biwakieren über Nacht, wenn die Grundeigentümerin, der Grundeigentümer damit einverstanden ist. Appenzell Ausserrhoden erlaubt zudem einzelne Übernachtungen oberhalb der Baumgrenze.
Thurgau
Auch hier ist Wildcampieren generell verboten. Erlaubt ist es auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers. Ebenfalls erlaubt ist das Not-Biwakieren.
Graubünden
Im Kanton Graubünden sind gemäss Graubünden Ferien die Gemeinden für das Wildcampieren zuständig. Auch hier sollte die Gemeinde kontaktiert werden. Einzelne Übernachtungen oberhalb der Waldgrenze sind erlaubt, sowie das Campen auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers und das Not-Biwakieren.
In beliebten Destinationen wie beispielsweise in Lenzerheide, Flims, Laax, Falera und Davos gilt ein Verbot.
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