Ostschweiz

Diese Regeln gelten für Schwimmer und Paddler

Bodenseeordnung

Keine Lufteinhörner mehr – diese Regeln gelten auf dem Bodensee und dem Rhein

· Online seit 29.05.2023, 05:35 Uhr
Endlich steigen die Temperaturen im FM1-Land und man kann sich im Bodesee oder dem Rhein abkühlen. Doch bevor du dich ins Wasser stürzt oder dich auf dein Paddel stellst, musst du diese Dinge beachten.
Elija Eberle
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Personalisiertes Stand-up-Paddle

Das Stand-up-Paddle durchlebte in den letzten Jahren einen grossen Boom und immer mehr Personen gehen damit auf den Bodensee. Doch bevor du dich auf dein Paddel stellst, versichere dich, dass es mit deinem Namen und deiner Adresse beschriftet ist. Das ist laut der Bodensee-Schifffahrt-Ordnung für Stand-up-Paddles, Paddelboote und Drachensegelbretter Pflicht. Durch die Vermehrung der Paddelboote auf dem Bodensee sei das nötig geworden. Ausserdem muss man ausserhalb der Uferzone immer eine Schwimmweste anhaben.

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Regeln für Schwimmerinnen und Schwimmer

Innerhalb der Uferzone gibt es für Schwimmerinnen und Schwimmer keine Regeln, befindet man sich aber ausserhalb der markierten 300 Meter, so muss man einen «gut sichtbaren Schwimmkörper» dabeihaben wie zum Beispiel eine Boje. Wenn man ein Begleitfahrzeug dabei hat, fällt diese Regel wieder weg.

Keine aufblasbaren Tiere mehr im Rhein

Sich auf einer Luftmatratze in der Strömung des Rheins treiben lassen und das Wetter geniessen. Das ist für viele die optimale Sommerbeschäftigung, aber auch dort gibt es Regeln. Auf einigen Abschnitten des Rheins sind nicht lenkbare Schwimmkörper verboten.

Oftmals sind es aufblasbare Tiere, wie ein Einhorn oder ein Flamingo. Die Tiere sind zum Teil so gross, dass sie nicht mehr lenkbar sind, kleinere Luftmatratzen oder Gummiboote sind noch erlaubt, solange sie steuerbar sind.

«Flyboards» sind verboten

Die «Flyboards» sind vor allem durch Social Media bekannt geworden. Sie werden an den Füssen befestigt und durch einen Wasserstrahl wird man in die Luft gedrückt. Auch auf dem Bodensee seien sie vermehrt benutzt worden. Laut der Bodensee-Schifffahrt-Ordnung sind seit letztem Jahr neben Aqua-Scootern und Wassermotorräder aber auch die «Flyboards» verboten und dürfen nicht mehr benutzt werden.

veröffentlicht: 29. Mai 2023 05:35
aktualisiert: 29. Mai 2023 05:35
Quelle: FM1Today

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