Mehrere Autofahrer wurden diese Woche durch Patrouillen der Kantonspolizei Thurgau angehalten, weil sie mit vereisten Scheiben unterwegs waren. In allen Fällen war die Sicht dadurch teils massiv eingeschränkt, was die Verkehrssicherheit gefährdete. Die fehlbaren Lenker werden bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.
Die Kantonspolizei Thurgau rät dringend vom «Guckloch-Fahren» ab. Wer mit eingeschränkter Sicht unterwegs ist, gefährdet sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.
Das Strassenverkehrsgesetz schreibt vor, dass das Fahrzeug in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand geführt werden muss. Das bedeutet, dass in alle Richtungen eine gute Sicht gewährleistet sein muss. Neben den Scheiben sind auch Scheinwerfer, Rückspiegel, Blinker sowie das Fahrzeugdach und die Motorhaube von Eis und Schnee zu befreien.
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