Ostschweiz

Freiheitsstrafen für Gras-Dealer

Freiheitsstrafen für Gras-Dealer

04.12.2018, 20:11 Uhr
· Online seit 04.12.2018, 20:06 Uhr
Im Mai 2016 sind in St.Gallen vier Gras-Dealer mit Messer und Schusswaffe aufeinander losgegangen. Das Kreisgericht St.Gallen hat die Beschuldigten am Dienstag mit Freiheitsstrafen und Geldbussen sanktioniert.
Nina Müller
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Drei Männer versuchten im Mai 2016 einen Gras-Dealer in St.Gallen zu überfallen. Sie kontaktierten den Mann unter dem Vorwand, eine grössere Menge Cannabis kaufen zu wollen. Das vermeintliche Geschäft sollte in St.Gallen in der Wohnung des 21-Jährigen Schweizers, der das Gras verkaufen wollte, stattfinden.

Einsatz von Messer und Schusswaffe

Einer der Täter, ein 23-jähriger Äthiopier blieb vor der Haustüre zurück, um Wache zu stehen. Die beiden Anderen, ein 25-jähriger Iraker und ein 23-jähriger Türke betraten die Wohnung. Die Situation eskalierte schnell: Als der Dealer 700 Gramm Cannabis übergeben hatte, schlug ihm der Türke mit der Faust ins Gesicht. Dieser stürzte und verlor vorübergehend das Bewusstsein.

Der Iraker versuchte die anderen Anwesenden in Schach zu halten. Er bedrohte sie mit einem Messer und verletzte damit einen davon leicht im Gesicht. Als der Dealer wieder zu sich kam, holte er eine Schusswaffe aus einer Tasche und feuert damit gegen die beiden Angreifer. Der Iraker wurde zweimal getroffen und am linken und rechten Oberarm verletzt.

Ein Täter ist auf der Flucht

Vor Gericht sind der Schweizer, der Iraker und der Äthiopier geständig. Der Türke ist aus dem Gefängnis ausgebrochen und zurzeit auf der Flucht. Der Dealer wurde der mehrfachen versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig erklärt und zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Den Iraker erklärte das Gericht der versuchten schweren und einfachen Körperverletzung, der versuchten Nötigung, der falschen Anschuldigung und anderer Delikte schuldig. Er erhielt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Beide haben zudem eine bedingte Geldstrafe und eine Busse erhalten.

Den Äthiopier wurde vom Gericht wegen Gehilfenschaft zu einfacher Körperverletzung, Diebstahls und weiterer Straftaten  verurteilt und sanktionierte ihn dafür mit einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 10 Franken und einer Busse. Der Türke wurde in Abwesenheit verurteilt. Seine Strafe beträgt 16 Monate Freiheitsentzug und eine Geldstrafe. Die Urteile des Kreisgerichts St. Gallen sind noch nicht rechtskräftig.

veröffentlicht: 4. Dezember 2018 20:06
aktualisiert: 4. Dezember 2018 20:11
Quelle: SDA/red.

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