«Für mich ganz klar ein Schildbürgerstreich», regt sich ein Facebook-User in der Gruppe «Du bisch vo Chur wenn» auf. Beim Theaterweg beim Grossratsgebäude in Chur hat es insgesamt 16 Parkplätze. Doch diese sind in zwei Zonen aufgeteilt und haben dementsprechend unterschiedliche Parkautomaten, Gebühren und Kontrolleure.
Situation besteht seit mehreren Jahren
Der Kanton Graubünden bestätigt diese aussergewöhnliche Aufteilung. «Die Situation ist bedingt durch die verschiedenen Eigentumsverhältnisse der beiden Parzellen. Das Grossratsgebäude gehört dem Kanton Graubünden und das Stadttheater der Stadt Chur. Die Situation ist seit den jeweiligen Erwerbsdaten unverändert», sagt Reto Pahl, Leiter Facility-Management beim Hochbauamt Graubünden. Ein Teil der Parkplätze gehört also dem Kanton, der andere Teil der Stadt.
«Zusammenlegung macht keinen Sinn»
Dass eine der beiden Parteien die Bewirtschaftung aller 16 Parkplätze übernimmt, mache keinen Sinn, da die beiden Parkplatzflächen unterschiedlich genutzt werden. «Die Parkplätze des Kantons Graubünden müssen für spezielle Anlässe, wie Grossratssitzungen oder aktuell als Baustellenparkplatz, ohne grossen Aufwand gesperrt werden können. Die Stadt Chur nutzt ihre Parkplätze unter anderem für die Zwischenlagerung der mobilen Pflanzen und Sitzgelegenheiten des Theaterplatzes», so Pahl.
Eine Zusammenlegung bringe aufgrund dieser unterschiedlichen Nutzungsanforderungen insgesamt mehr Nach- als Vorteile. «Mit Blick ausschliesslich auf die Situation am Theaterweg und die Parkplatz- und Bussenverwaltung wäre der Mehraufwand kleiner, wenn eine Partei für alle Parkplätze verantwortlich wäre. Jedoch haben sowohl der Kanton Graubünden als auch die Stadt Chur für die Kontrolle der Parkplätze funktionierende Systeme, welche mit Blick auf das Ganze nur getrennt funktionieren», sagt Pahl.
Auch von der anderen Seite – der Stadtpolizei Chur – gibt es die gleiche Antwort. «Die Stadt kann nur die Parkplätze bewirtschaften, die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen», sagt Anton Rettich, Stabsoffizier der Stadtpolizei Chur.
Auch Preise unterscheiden sich
Für alle Autofahrerinnen und Autofahrer ist es eine spezielle Situation, denn auch die Preise unterscheiden sich. «Der Kanton bestimmt die Höhe der Gebühren auf seinen Parkplätzen, die Stadt auf ihren Parkplätzen», sagt Rettich. Die Kontrolle obliege den zuständigen Organen des Kantons und der Stadt.
Wer falsch löst, ist selbst schuld
Beim Lösen des Parktickets ist Vorsicht geboten. «Die entsprechenden Zonen sind signalisiert. Die Entrichtung der Gebühr berechtigt zum Parkieren in der gewählten Zone und gilt nicht für eine andere Zone. Wird die falsche Zone gewählt, wird die Gebühr für die Zone, in der das Fahrzeug tatsächlich steht, nicht entrichtet», sagt Rettich. Wer also ein Parkticket für die falsche Zone löst, muss je nach Seite mit einer Busse oder einer Nachzahl- und Bearbeitungsgebühr rechnen.
Reto Pahl vom Kanton Graubünden betont jedoch, dass die Situation am Theaterweg vorbildlich beschildert sei, damit die Zuordnung zu den verschiedenen Parkzonen klar ersichtlich ist.
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