Das Verfahren gegen den Beschuldigten sei gegenstandslos geworden, schreibt der Kanton Graubünden. Dies, weil der ehemalige Richter per Ende 2022 von seinem Amt beim Bündner Veraltungsgericht zurückgetreten ist.
Das Verfahren hatte keine strafrechtliche, sondern eine aufsichtsrechtliche Beurteilung der Vorwürfe zum Ziel, heisst es in der Mitteilung des Kantons. Der Ex-Richter wird von einer ehemaligen Praktikantin beschuldigt, sie im Dezember 2021 vergewaltigt zu haben. Zuvor soll er sie über längere Zeit sexuell belästigt haben. Das Strafverfahren läuft noch. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Bünder Kommission für Justiz und Sicherheit wolle sich nun darauf konzertieren, die Lücke, die durch den Rücktritt des Richters am Verwaltungsgericht entstanden ist, zu schliessen.
(red.)