Das aktuelle Gesetz verlangt oft eine handschriftliche Unterzeichnung von Dokumenten. Eine vollständig elektronische Kommunikation mit den Behörden sei daher nicht möglich, schrieb die Bündner Regierung am Donnerstag in einer Mitteilung.
Das neue E-Government-Gesetz soll nun die rechtlichen Grundlagen für die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und den elektronischen Rechtsverkehr schaffen. Das bedeutet, dass Einwohnerinnen und Einwohner künftig ihre Dokumente online bestellen können, ohne dafür zum Schalter gehen zu müssen.
E-Government-Portal wird ausgebaut
In einzelnen Bereichen könne dies bereits ab 2024 der Fall sein, sagte der zuständige Regierungsrat Peter Peyer (SP) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Danach soll das E-Government-Portal laufend ausgebaut werden.
Personen, die die digitalen Leistungen jedoch nicht nutzen können oder wollen, soll es auch weiterhin möglich sein, diese in nicht-elektronischer Form zu erhalten, erklärte Peyer weiter.
Umverteilung Arbeitsplätze
Durch die Digitalisierung versprechen sich die Behörden schlankere und effizientere Prozesse. Dies bedeute aber nicht zwingend, dass Arbeitsplätze verloren gehen. «Unter Umständen entsteht an anderen Stellen - vor allem bei den IT-Leistungen - zusätzlicher Aufwand», so Peyer. Systeme, Projekte und Produkte müssten ja trotzdem betreut und weiterentwickelt werden.
Die Benutzung des Portals soll gratis sein. Es ist aber laut dem erläuternden Bericht des Gesetzesentwurfs nicht vorgesehen, gebührenpflichtige Leistungen günstiger zu machen. Soll heissen, dass ein Betreibungsregisterauszug auch in Zukunft kostet. Der Gang an den Schalter fällt aber weg.