Wie das Kantonsspital Graubünden mitteilt, gilt die Maskenpflicht in den Patientenzimmern, Wartebereichen und den ambulanten Behandlungsräumen.
«Aufgrund der zunehmenden Hospitalisationen, der sehr hohen Virusmenge in den Kläranlagen und vieler erkrankter Mitmenschen gilt für Patienten, Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeitende die Maskenpflicht», heisst es.
Anders sieht es derzeit im Kantonsspital St.Gallen aus. Dort gilt die Maskenpflicht nur, wenn man respiratorische Symptome wie Husten, Halsschmerzen oder Schnupfen hat.
Auch andere Spitäler in der Schweiz setzen teilweise wieder auf die Maske. So zum Beispiel das Universitätsspital Lausanne, das Kinderspital Zürich, das Kantonsspital Schaffhausen oder die Spitäler der Insel-Gruppe.
Die Meldezahlen des Bundes zeigen, dass Corona wieder auf dem Vormarsch ist. Wer momentan krank ist, hat wahrscheinlich das Virus. Die Spitäler spüren diese Zusatzbelastung – nicht nur bei den Besucherinnen und Besuchern und Patientinnen und Patienten, sondern auch bei den Mitarbeitenden.