Die Regierung Graubündens hat das konkrete Sanierungsprojekt der Misoxer Kraftwerke genehmigt, wie sie am Donnerstag mitteilte. Das Vorhaben muss nun noch 30 Tage öffentlich aufliegen und kann dann realisiert werden.
Einsprachen werden kaum mehr erwartet, ist doch die vorliegende Restwassersanierung auf juristischen Druck von Umweltverbänden hin zu Stande gekommen. Mit Sanierungen von Restwasser soll verhindert werden, dass Gewässer zu dünnen Rinnsalen verkommen, wenn für die Stromproduktion Wasser entnommen wird.
Ursprünglich hatte die Bündner Regierung eine Sanierung der durch die Wassernutzung der Misoxer Kraftwerke tangierten Gewässer bereits 2009 verfügt. WWF, Pro Natura und der Schweizerische Fischerei-Verband wehrten sich dagegen aber bis vor Bundesgericht und machten daraus einen Schweizer Präzedenzfall.
Behörden müssen Spielraum ausnutzen
Das Bundesgericht verfügte, dass Behörden bei Restwassersanierungen den möglichen Spielraum zugunsten der Flüsse ausreizen müssen. Im Fall von Misox sei die Sanierung einerseits ökologisch unbefriedigend und andererseits seien den dortigen Kraftwerken grössere finanzielle Einbussen zuzumuten.
Die Bündner Regierung musste daraufhin nochmals über die Bücher. Im März 2020 wurde ein neuer Sanierungsentscheid getroffen und nun dessen Umsetzung bewilligt.
«Ein wesentlicher Unterschied gegenüber der Sanierung von 2012 liegt in der Dotierung des Restwassers», sagte Beat Hunger vom Amt für Energie und Verkehr gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Rückgabe des genutzten Wassers erfolge nun an einem anderen Gewässer. «Daraus resultiert ein grösserer ökologischer Gewinn», erklärte der für das Projekt zuständige Fachmann des Kantons.
Geplant ist eine jahreszeitlich abgestufte Wasserabgabe an der Calancasca, einem Seitenflüsschen der Moesa, des grössten Flusses im Misox. Im ursprünglichen Vorhaben wäre Wasser nur der Moesa zugeführt worden und dort laut den Umweltverbänden in nicht genügender Menge.
Alle Sanierungen neu beurteilt
Das Urteil des Bundesgerichts machte in Graubünden den Weg frei für zahlreiche ausstehende Restwassersanierungen. Die Regierung hatte es abgelehnt, Sanierungen für weitere Gewässer zu verfügen, so lange das Präzedenzurteil ausstand. Nach dem Entscheid wurden laut Hunger alle Restwassersanierungen im Kanton neu beurteilt.
Das Sanierungsprojekt im Misox sei nur eines von vielen gewesen und zudem eines der komplexeren. Das sei mit ein Grund, warum es für die Ausarbeitung des verbesserten Vorhabens neun Jahre gebraucht habe.
Das Urteil zum Fall Misox wirkte sich auch auf Sanierungen in anderen Kantonen aus. Der Kanton Wallis etwa liess den Bund 2013 wissen, dass er sein Sanierungskonzept gestützt auf das Urteil des Bundesgerichts überarbeiten werde.