Das Alkoholverbot auf öffentlichem Grund im Siedlungsgebiet hatte der Stadt Chur vor zwölf Jahren den Ruf eingetragen, das strengste Polizeigesetz der Schweiz zu haben. Tatsächlich aber waren sehr wenige Personen, die gegen das Verbot verstiessen, auch gebüsst worden, wie Stadtpräsident Urs Marti im Mai im Gemeinderat sagte.
Das total revidierte Gesetz erlaubt neu die Bild- und Tonüberwachung, die durch das kantonale Recht abschliessend geregelt werden. Angenommen wurde das Polizeigesetz mit 7495 zu 1602 Stimmen bei einer Beteiligung von 38 Prozent.
Auch die anderen drei Abstimmungsgeschäfte wurden mit einem Ja-Anteil von über 80 Prozent genehmigt. Darunter fallen ein Darlehen von 2,8 Millionen Franken an die Bürgergemeinde zur Erstellung einer neuen Baute, die Teilrevision der Stadtverfassung (Zusammensetzung der Bildungskommission) sowie die Teilrevision der Grundordnung, die eine Landabgabe im Baurecht an den Kanton Graubünden ermöglicht.