Mitten in einem Wohnquartier in Sedrun wurde an einem Abend im vergangenen Februar die Weimaraner-Hündin Blu beim Gassigang erschossen. Verantwortlich für den Schuss war ein 79-jähriger Jäger, der den Schuss aus seinem Haus abgab. Der Mann habe die Hündin mit einem Fuchs verwechselt und daher auf das Tier geschossen. Wie genau es zum Vorfall kam, wird aktuell noch von der Polizei und der Staatsanwaltschaft untersucht.
Wildtierschützer prangern Passjagd an
Wie «20 Minuten» berichtet, hat der Verein Wildtierschutz Schweiz nun Anzeige gegen den Jäger, den zuständigen Wildhüter und das Bünder Amt für Jagd und Fischerei eingereicht. Wie Roberto A. Babst, Präsident des Vereins Wildtierschutz Schweiz, auf Anfrage von FM1Today bestätigt, geht es dabei um die Passjagd an sich. «Wir vom Wildtierschutz sind schon seit langem gegen die Passjagd», sagt Babst.
Der Verein hofft, dass durch die Anzeige wieder die Diskussion ins Rollen kommt, ob die Passjagd in dieser Form noch zeitgemäss ist oder nicht. Dass man von Amtswegen in einem Wohngebiet – sogar aus dem Fenster – schiessen sowie Tiere durch Futter an Luderplätze locken darf, solle überdacht werden.
Laut Babst fordert der Verein daher ein generelles Jagd- und Schiessverbot in bewohnten Gebieten. Zusätzlich fordere der Verein auch ein Verbot für sogenannte Luderplätze in Wohnquartieren. Bei Luderplätzen handelt es sich um Futterstätten, mit deren Hilfe Wildtiere angelockt würden, die man dann schiessen kann.
«Wir prangern die Passjagd bereits seit Jahren immer wieder an. Es wäre einfach schön, wenn man hier mal einen Schritt weiter gehen würde, neue Formen suchen könnte und die Passjagd verbieten würde», sagt Babst weiter.
Jagdpatent mit Altersbegrenzung?
Neben dem Verbot der Passjagd sprach der Verein sich auch für eine Altersbegrenzung für Jäger aus, wie «20 Minuten» weiter berichtet. Auf Anfrage von FM1Today bestätigt der Wildtierschützer die Aussage.
«Es ist einfach so: Ab einem gewissen Alter sollte man manche Dinge nicht mehr tun. Das ist für mich wie Autofahren. Mit 80 hat man nicht mehr die gleiche Jagdtauglichkeit wie mit 50 oder 60», sagt Babst gegenüber FM1Today. Da jeder Mensch aber unterschiedlich altert, fordere er nicht eine generelle Altersbegrenzung, sondern regelmässige Kontrollen.
Ab einem gewissen Alter sollten Jägerinnen und Jäger für Babst auf ihre Tauglichkeit getestet werden. Dafür reiche nicht nur die jährliche Schiessprüfung, es müsse die generelle Tauglichkeit und beispielsweise die Sehfähigkeit geprüft werden.
«Wenn man einen Weimaraner-Hund, der relativ gross und dunkel ist, mit einem Fuchs verwechselt, der kleiner und heller ist, dann sollte man keine Waffe haben dürfen. Fertig», sagt Babst weiter.
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