Ostschweiz

Job-Hammer: SFS-Mitarbeitende sollen mehr Arbeiten – bei gleichem Lohn

Job-Hammer

SFS-Mitarbeitende sollen mehr arbeiten – bei gleichem Lohn

31.10.2023, 10:02 Uhr
· Online seit 30.10.2023, 21:48 Uhr
Mehr Arbeiten für den gleichen Lohn und gleichzeitig auch noch weniger Ferientage zu Gute haben. Klingt nach einem wahrhaftigen Albtraum und doch ziemlich unrealistisch. Für Mitarbeitende des Rheintaler Konzerns «SFS Group» könnte dieser Albtraum aber bald zur bitteren Realität werden.

Quelle: TVO

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Der Rheintaler Konzern «SFS Group» ist Zulieferer für Flugzeugindustrie, Baustellen, Elektronik und Autobranche. Aber gerade bei Autokomponenten ist das Geschäft ins Stocken geraten. Gründe sind Probleme in der Lieferkette, weniger volle Auftragsbücher und der starke Franken.

Zwei Stunden mehr arbeiten pro Woche – Lohn bleibt gleich

TVO ist nun ein internes Schreiben zugespielt worden, worin von einschneidenden Massnahmen für Mitarbeitende die Rede ist. Erst am letzten Donnerstag erfahren die 950 Betroffenen, dass sie bei gleichem Lohn ab November zwei Stunden pro Woche mehr arbeiten müssen und nächstes Jahr erst noch weniger Ferien haben.

«Wollen Härtefälle vermeiden»

Benjamin Sieger, Mitarbeiter in den «Corporate Communications» des Unternehmens, erklärt in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber TVO: «Die Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, der Vertragsänderung stillschweigend zuzustimmen oder die Ablehnung schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall werden in einem persönlichen Gespräch die Hintergründe der Ablehnung besprochen. Mit diesem Vorgehen ist die Division «Automotive» bestrebt, Härtefälle zu vermeiden. Wir sind uns bewusst, dass diese Massnahmen einen grossen persönlichen Beitrag für alle betroffenen Mitarbeitenden bedeuten.»

Problematische Rechtslage

Auf einen Schlag ändern sich die Arbeitsbedingungen der SFS-Mitarbeitenden also radikal. Und das praktisch ohne Vorwarnzeit. Höchst problematisch findet das der Rechtsexperte Thomas Geiser. «Also so geht es klarerweise nicht. Ein Arbeitsvertrag ist ein Vertrag und Verträge sind einzuhalten. Verträge können abgeändert werden, aber nur in gegenseitigem Einvernehmen. Arbeitnehmende müssen einer Änderung also vorab zustimmen», meint der emeritierte HSG-Professor für Arbeitsrecht gegenüber TVO.

Und weiter: «Das Problem dabei ist, dass das Zustimmen des Arbeitnehmers jetzt selbst so kurzfristig dann auch zwingende Bestimmungen verletzen würde. Ein Arbeitgeber, der die Arbeitsbedingungen ändern will, muss die Kündigungsfrist einhalten. Und die ist in der Regel vom Gesetz her zwei Monate, meist sind in den Verträgen drei Monate vorgesehen.»

«Das ist harter Tobak»

Die Massnahmen der SFS, welche für ein Jahr gelten sollen, stösst auch Anke Gähme, Regionalleiterin der Gewerkschaft Unia Ostschweiz-Graubünden sauer auf. Zwei Stunden jede Woche mehr arbeiten, das summiert sich aufs Jahr gesehen.«Wenn ich diese Massnahmen für die abhängig beschäftigten Mitarbeiter betrachte – sofern das durchkommt – schliesse ich daraus, dass die Arbeitnehmenden so auf einen kompletten Monatslohn verzichten müssten. Das ist schon harter Tobak», sagt sie.

Und dieser harte Tobak könnte schon bald auf die Mitarbeitenden der «SFS Group» warten.

veröffentlicht: 30. Oktober 2023 21:48
aktualisiert: 31. Oktober 2023 10:02
Quelle: FM1Today

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