Ende April kam es in Triesenberg zur Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz. Laut der liechtensteinischen Landespolizei gestand der in der Ostschweiz wohnhafte Tatverdächtige, sexuelle Handlungen an einer Eselstute begangen zu haben. Er wurde von den Tierbesitzern während des Missbrauchs ertappt und der Landespolizei übergeben.
Es kam zur Anzeige durch die Liechtensteiner Staatsanwaltschaft, aber nicht zur Inhaftierung. Der mutmassliche Täter wurde damals in zwei Punkten schuldig gesprochen: der Tierquälerei und des Hausfriedensbruchs. Der 38-Jährige wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Zum Urteil werde nun am 11. September die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht im Fürstentum Liechtenstein aufgenommen.