Ostschweiz

Liechtensteiner Gangster-Grosi schrammt an Landesverweis vorbei

Bundesgericht

Liechtensteiner Gangster-Grosi schrammt an Landesverweis vorbei

20.11.2023, 14:53 Uhr
· Online seit 17.11.2023, 19:56 Uhr
Weil sie die Zeche in Hotels geprellt und falsche Handys verkauft hat, wurde eine Liechtensteiner Seniorin zu einer Freiheitsstrafe veurteilt. Dies wollte sie aber nicht akzeptieren und zog vor Bundesgericht. Dieses schickt sie nun defintiv hinter schwedische Gardinen – und hätte sie fast des Landes verwiesen.
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Vor zwei Jahren verurteilte das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland die Seniorin zu sieben Monaten Gefängnis, weil sie in mehreren Hotels die Rechnung nicht beglich und falsche Handys verkaufte. Das Urteil akzeptierte sie nicht und zog es weiter zur nächsten Instanz. Das Kantonsgericht St.Gallen bestätigte das Urteil. Lediglich ein Monat wurde ihr wegen der langen Verfahrensdauer erlassen. Die Rentnerin gab aber nicht auf und zog vor Bundesgericht. Wie das «Liechtensteiner Vaterland» berichtet, hatte die Dame keinen Erfolg. Das Bundesgericht schickt sie nun definitiv hinter Gitter.

Seniorin vermisst Arglist

Die Seniorin, die stark gehbehindert ist und sich nur mit Rollator fortbewegen kann, gab in Lausanne die Zechprellerei zu. Bei den Fake-Handys stellte sie sich aber auf den Standpuunkt, dass ein Tatbestandsmerkmal eines Betrugs fehle – und zwar die Arglist. Ihre Opfer hätten ja leicht erkennen können, dass die Sache faul sein müsse. Somit fehle die Arglist und sie sei freizusprechen.

Das Gericht sah dies anders. Auch wenn auf Onlineplattformen prophylaktisch vor Betrügereien gewarnt werde, hätte sie arglistig mit den Käufern der Fake-Handys kommuniziert. So seien die Preise ihrer Telefone im erwartbaren Rahmen gelegen und sie habe diese auch plausibel den Opfern erklärt. Zudem habe sie die Käufer hingehalten und bestreitet auch nicht, dass sie die Handys gar nie besass. Daher sei der Tatbstand des Betrugs erfüllt.

Nur Haft schreckt sie ab

Obwohl die Frau für eine Geld- oder bedingte Freiheitsstrafe plädierte, schickt sie das Bundesgericht nun ins Gefängnis. Dies, weil die Seniorin über ein umfangreiches Vorstrafenregister verfüge und finanziell auch gar nicht in der Lage sei, eine Busse zu bezahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie ohne Freiheitsentzug nicht von weiteren Delikten abzuhalten sei, da sie bisher keine Einsicht zeigte.

Die Liechtensteinerin hatte aber auch Glück. Sie kam um einen Landesverweis herum. Allerdings nur, weil die Taten nicht zu den sogenannten Katalogdelikten zählen. Über eine reguläre Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz verfügt die Frau bis heute nicht.

veröffentlicht: 17. November 2023 19:56
aktualisiert: 20. November 2023 14:53
Quelle: FM1Today

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