Ostschweiz

Opfer setzte Ausschaffung des Täters durch

Opfer setzte Ausschaffung des Täters durch

07.02.2019, 15:50 Uhr
· Online seit 07.02.2019, 12:05 Uhr
Der Mann, der einen Mitarbeiter des Bezirks Dornbirn niederstach und tödlich verletzte, zeigte bei seiner Verhaftung keine Reue. Sein Opfer war nicht zufällig gewählt: Es war für seine Ausweisung vor zehn Jahren verantwortlich.
Sarah Lippuner
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«Der Schock sitzt tief», mit diesen Worten begrüsste Landeshauptmann Markus Wallner die anwesenden Journalisten an der Medienkonferenz in Dornbirn. Hier wurde am Mittwoch um 15.15 Uhr mit einem langen Küchenmesser auf einen Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft eingestochen. Das Opfer erlitt dabei so schwere Verletzungen, dass es noch am Tatort verstarb.

Der Täter, ein 34-jähriger Türke mit Wohnsitz in Lustenau, floh nach der Messerattacke. Eine halbe Stunde später konnte er jedoch festgenommen werden. Der Täter war geständig, zeigte aber keine Reue. Er ging zielstrebig in das Büro des Opfers und stach unmittelbar auf ihn ein. «Es war für uns schockierend, dass der Täter sich nicht betroffen zeigte. Es war wirklich ein kaltblütiger Mord», sagt Norbert Schwendinger vom Landeskriminalamt.

Der Mann fiel bereits einige Wochen vor der Tat mit seinem aggressiven Verhalten auf. Am Mittwochmorgen fordete er das ihm zustehende Geld der Mindestsicherung. Ihm wurde gesagt, dass das Geld möglichst schnell überwiesen werde. Daraufhin verliess der Mann die BH und kehrte wenig später mit einem Messer zurück. Die BH Dornbirn bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Die Mitarbeiter befinden sich in Betreuung.

Opfer setzte Aufenthaltsverbot durch

Der 34-jährige Türke ist in Vorarlberg geboren und aufgewachsen. Ende 2009 wurde allerdings ein rechtskräftiges Aufenthaltsverbot gegen ihn erlassen, aufgrund dessen er im Jahr 2010 das Bundesgebiet verliess. Bei der Medienkonferenz stellte sich heraus, dass das Opfer das Aufenthaltsverbot gegen den Täter vor zehn Jahren durchsetzte.

Am 7. Januar kam der Täter illegal nach Österreich zurück und stellte einen Asylantrag. Dieser wurde ihm nicht bewilligt. Der Mann kam privat innerhalb der Familie unter, die in Vorarlberg lebt. «Dies konnte nicht verhindert werden», sagt Landeshauptmann Markus Wallner. «Es bleiben aber mehrere Fragen offen, zum Beispiel warum ein Asylverfahren eingeleitet wurde, obwohl der Mann ein Aufenthaltsverbot für den Schengen-Raum hatte. Darüber habe ich mit dem Innenminister gesprochen.» Weil der Täter in seinem Asylverfahren angab, auf kurdischer Seite gegen türkische Soldaten gekämpft zu haben, wurde laut geltendem Recht der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Asylverfahren eingeleitet.

Sicherheitskonzept wird ausgeweitet

Das BH Dornbirn ist sich aggressive Besucher gewohnt, allerdings nicht in diesem Ausmass. «Eine gewisse Aggressivität kommt bei uns immer wieder vor, auch die Polizei mussten wir einige Male rufen. Für die Mitarbeiter war es jedoch stets auf einem erträglichen Level», sagt Bezirkshauptmann Helgar Wurzer

Da das Gebäude einen offenen Zugang hat, wird seit 2018 ein Sicherheitskonzept für die Bezirkshauptmannschaften erarbeitet. Markus Wallner verspricht, dass die Sicherheit in allen Landesgebäuden ausgeweitet wird. Bis auf Weiteres wird eine Sicherheitsfirma alle Bezirksmannschaften überwachen.

Bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn handelt es sich um eine Verwaltung für die Orte Dornbirn, Lustenau und Hohenems, wo die Bürger unter anderem Führerscheine, Personalausweise oder neue Pässe beantragen können. Des Weiteren gibt es eine Sozialabteilung.

Hier kam es zur tödlichen Attacke:

veröffentlicht: 7. Februar 2019 12:05
aktualisiert: 7. Februar 2019 15:50
Quelle: red.

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