Die Verzweiflung bei den Schafshirtinnen und -hirten ist gross. Trotz Herdenschutzmassnahmen wurden in Flums im vergangenen Monat 38 Schafe vom Wolf gerissen.
Dass der bereits zum Abschuss freigegebene Wolf in der Folge nicht geschossen wurde, sorgte bei den Betroffenen für Unverständnis. «Wir verstehen nicht, warum es hier nicht vorwärts geht. Wir sind der Meinung, dass in diesem Monat mehr hätte gemacht werden müssen», sagte Emil Tschirky, Präsident der Alpsektion Sarganserland-Linthgebiet, vor einer Woche gegenüber TVO.
Schutz gilt auch für Problemwölfe
Der Kanton wollte aber seiner Pflicht nachkommen und zuerst prüfen, ob die Risse nicht von einem Wolf mit Jungtieren begangen wurden. «Auch ein Problemwolf ist geschützt, wenn er Jungtiere hat», erklärt Rolf Wildhaber, Wildhüter des Kantons St.Gallen. Und die abwartende Haltung des Kantons hat sich ausgezahlt, wie sich nun zeigt.
Zu 95 Prozent könne man sagen, dass die Wölfe, die ihr Unwesen in Flums getrieben haben, beides Elterntiere seien. Sie könnten deshalb nicht einfach geschossen werden, obwohl es sich erwiesenermassen um Problemwölfe handle und die Anzahl Risse geschützter Schafe schon weit überschritten worden sei. Doch der Tierschutz gelte auch für dieses Elternpaar.
Jetzt droht den Welpen Ungemach
Dem Kanton sind also ein Stück weit die Hände gebunden. Ganz machtlos muss er dem Geschehen aber nicht zusehen. Eine Möglichkeit sei es, die Hälfte der Jungtiere des Wolfspaares zu schiessen, sobald diese ein gewisses Alter erreicht hätten, erklärt Wildhaber. Dafür sei es zurzeit aber noch zu früh.
Auch den Elterntieren droht Ungemach, sobald ihre Welpen nicht mehr auf sie angewiesen sind. Dann könnte nämlich vom Kanton eine Abschussfreigabe erteilt werden.