Es war ein langes Verfahren: Eine heute 44-jährige Thurgauerin, die 2016 erfolglos in einem Bregenzer Fortpflanzungsinstitut behandelt wurde, klagte gegen das Institut. Sie warf dem Fortpflanzungsinstitut vor, verschiedene Behandlungsfehler gemacht zu haben. Zum einen warf die Frau den Medizinern ungenügende Dokumentation vor. Zum anderen war von Verwechslung die Rede.
Ausserdem vermutet die einstige Patientin, gebe es noch zwei weitere, eingefrorene Eizellen, deren Herausgabe sie verlangt. Das medizinische Institut wehrte sich, es gebe keine «Reserveeizellen» mehr und dass niemals nachlässig oder fehlerhaft dokumentiert worden sei. Die Klägerin schilderte, dass sie die ganze Situation immens belaste.
Etliche Biologen, Mediziner, Geschäftsführer, Assistenten und auch ein EDV-Experte wurden befragt, ein Gutachten eines IT-Fachmannes eingeholt, Die Aussage eines Ex-Geschäftsführers, der der Sohn des Institutleiters ist, war jedoch stark belastend. Die anklagte Partei erklärte dies mit dem zerrütteten Familienverhältnis zwischen Vater und Sohn. Das Verfahren gilt nun als geschlossen. Das Urteil wird schriftlich bekannt gegeben.