Ostschweiz

Quäl-Vorwürfe: Ruggeller Kita-Betreuerin wird von Gericht freigesprochen

Ruggell

Quäl-Vorwürfe: Kita-Betreuerin wird freigesprochen

20.08.2020, 16:08 Uhr
· Online seit 20.08.2020, 10:49 Uhr
Nach den schweren Vorwürfen gegen eine Ruggeller Kita wurde die Geschäftsführerin vom Landgericht Vaduz freigesprochen. Die Beweislage für eine Verurteilung sei zu dünn.
Anzeige

Die Geschäftsführerin einer Ruggeller Kita musste sich am Mittwoch vor dem Liechtensteiner Landgericht verantworten. Ihr wurden Quälen oder Vernachlässigung eines Unmündigen sowie Nötigung vorgeworfen. Die 34-jährige Kinderbetreuerin soll unter anderem Kinder in einen abgedunkelten Raum gesperrt haben und gegenüber einem Kind handgreiflich geworden sein.

«Weil du böse bist, musst du Angst haben»

Ins Rollen kam der Fall, nachdem eine Mutter den Behörden gemeldet hatte, dass ihr damals zweijähriger Sohn plötzlich nur noch bei kompletter Beleuchtung schlafen könne. Er soll in der Kita in einen dunklen Raum gesperrt worden sein.

Vor Gericht hatte die Mutter Filmaufnahmen ihres heute vierjährigen Sohnes dabei, die zeigten, wie dieser seine Mutter in einen Raum sperren wollte, berichtet das «Vaterland». Zu den Gründen sagte der Sohn in kindlichen Worten: «Weil du böse bist, musst du Angst haben.» Wieder raus dürfe die Mutter erst, wenn sie brav sei. Mit dieser angeblich so abgelaufenen Situation wollte die Mutter dem Gericht beweisen, dass ihr Sohn diese Sanktionen in der Kita am eigenen Leib erfahren hatte.

Unter Waschbecken gestossen

Auch eine ehemalige Betreuerin der Kita wurde vom Gericht als Zeugin geladen. Diese hatte im Vorfeld bereits erwähnt, dass solche Praktiken in der Kita vermehrt vorkämen. Vor Gericht sprach sie von mehreren Kindern, die in Räume gesperrt worden sein sollen. Eines der Kinder soll sogar im Badezimmer unter das Waschbecken gestossen und am Genick gepackt worden sein.

Rache wegen Kündigung?

Laut dem «Vaterland» verstrickte sich die Zeugin vor Gericht immer wieder in ihren Aussagen und erzählte andere Versionen der Geschichte, als sie es gegenüber dem Amt für Soziale Dienste getan hatte. Die Zeugin sagte, sie könne sich kaum noch an die Vorfälle erinnern.

Für die Angeklagte stand fest, dass die ehemalige Mitarbeiterin lüge, weil ihr Arbeitsverhältnis gekündigt wurde.

Während zwei andere (Ex-)Mitarbeiterinnen ebenfalls aussagten, die Geschäftsführerin sei teilweise überfordert gewesen, sagten zwei andere Mitarbeiterinnen aus, sie hätten nie eine Misshandlung miterlebt und seien geschockt von den Vorwürfen.

Dünne Beweislage

Dass es im November 2019 bei der Betreuung der Kita zu Fehlern gekommen sei, schliesst das Gericht zwar nicht aus. «Es war ein schwieriges Verfahren», sagte die Richterin. Doch keiner der Vorwürfe habe bewiesen werden können und die Indizien würden für eine Verurteilung nicht ausreichen. Die Angeklagte wurde freigesprochen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

veröffentlicht: 20. August 2020 10:49
aktualisiert: 20. August 2020 16:08
Quelle: FM1Today

Anzeige
Anzeige