Damit am Ostersonntag eine dritte Krawallnacht in St.Gallen verhindert werden konnte, hat die Polizei an jenem Abend hunderte Personen der Stadt verwiesen. Die Wegweisungen gingen an Personen, bei denen Verdacht bestand, dass sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden könnten. Bei einer Bilanz am Ostermontag sprach die Stadtpolizei St.Gallen von 500 solcher Wegweisungen. Nun wurde die Zahl wegen Nachmeldungen auf 650 erhöht.
Weggewiesene dürfen zur Arbeit in die Stadt
Sprich: 650 Personen dürfen während 30 Tagen nicht erneut an Ausschreitungen in St.Gallen teilnehmen, sonst droht ihnen eine Anzeige. Zur Arbeit und Schule dürfen diese Personen noch gehen, auch wichtige Besorgungen und die Nutzung des öffentlichen Verkehrs sind gestattet, sofern in diesem Zeitraum keine Aufrufe zu Gewalt kursieren, wie die Stadtpolizei mitteilt.
Rechtsanwalt Thomas Fingerhuth erklärt im Video, welche Rechte die Weggewiesenen haben:
Quelle: tvo
Polizei wird Beschwerden prüfen
Rund ein Dutzend Personen haben sich bis am Dienstag bei der Polizei gemeldet, weil sie der Auffassung sind, zu Unrecht weggewiesen worden zu sein. Die Polizei werde nun im Nachgang die Fälle prüfen und ausführlicher situativ beurteilen, so die Stadtpolizei. Dabei können mögliche Fragen zu Wegweisungen geklärt, oder in begründeten Fällen Wegweisungen auch aufgehoben werden.
Für diese Woche kursieren bereits erneute Aufrufe zur Gewalt. «Wir müssen nun schauen, wie wir den Aufruf einstufen und vor allem, wie wir reagieren werden», sagt Stapo-Mediensprecher Roman Kohler.
(red.)