Für Kinder in der Stadt St.Gallen ist es einer der Höhepunkte ihrer Schulzeit: das dreijährlich stattfindende Kinderfest. Rund 6000 Schülerinnen und Schüler nehmen jeweils teil.
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Kinder, die Sonderschulen besuchen, können jedoch oftmals nicht am Grossanlass mitwirken. Sie dürfen zwar grundsätzlich teilnehmen, oft sei aber der Aufwand zu gross oder das Interesse zu gering, wie das St.Galler Tagblatt berichtete.
Widerspruch zu Inklusionsgedanken
Die Arbeitsgruppe Inklusion des Stadtparlaments möchte nun die Voraussetzungen schaffen, dass auch Kinder mit Behinderung am Kinderfest teilnehmen können. Dass solche Kinder bisher weder am Umzug, noch auf der Bühne eine Darbietung erbringen durften, widerspreche dem Inklusionsgedanken, heisst es in einem Vorstoss der Arbeitsgruppe.
Der Bericht des St.Galler Tagblatts über ein Mädchen mit Trisomie 21, das gerne am Fest teilnehmen wollte, habe die Arbeitsgruppe dazu veranlasst, über Möglichkeiten nachzudenken, wie auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen in das Kinderfest integriert werden können. Für das Mädchen wurde zwar eine spontane Lösung gefunden, doch die überparteiliche Gruppe des Stadtparlaments möchte langfristige Massnahmen etablieren.
Stadtrat soll Möglichkeiten aufzeigen
Deshalb hat sie nun einen Vorstoss lanciert. In diesem heisst es: «Wir sind der Meinung, dass es in Zeiten der Inklusion notwendig und möglich sein muss, dass auch Kinder aus Sonderschulen in irgendeiner Form am Kinderfest teilnehmen können.» Der Gruppe schwebt vor, dass die Sonderschulen geschlossen teilnehmen oder sich verschiedene Schulen zusammenschliessen.
Die Arbeitsgruppe Inklusion des Stadtparlaments will nun vom Stadtrat wissen, welche konkreten Massnahmen ergriffen werden, um Kindern einer Sonderschule die Teilnahme am Kinderfest zu ermöglichen. Da der Vorstoss erst kürzlich eingereicht wurde, steht die Antwort des Stadtrats noch aus.