Ostschweiz
St. Gallen

Beinahe 30 Messerstiche: Kreisgericht Mels verurteilt Algerier wegen Mordes

Kreisgericht Mels

Urteil: 16 Jahre Gefängnis für Asylheim-Mord

27.10.2020, 12:24 Uhr
· Online seit 27.10.2020, 12:14 Uhr
Er tötete einen Asylsuchenden aus Ägypten mit beinahe 30 Messerstichen. Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland verurteilt den 35-jährigen Mann aus Algerien, der illegal in der Schweiz war, nun wegen Mordes zu einer langen Gefängnisstrafe.
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Er stach immer wieder auf sein Opfer ein: Der 35-jährige Algerier soll seine Tat vor zwei Jahren geplant und danach eiskalt durchgeführt haben, heisst es in der Anklageschrift. Mit insgesamt 29 Stichen tötete er einen Asylsuchenden vor den Augen anderer.

Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland anerkennt den Tatbestand des Mordes und verurteilt den 35-Jährigen zu 16 Jahren Gefängnis und einem Landesverweis von 15 Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gefängnisstrafe von 20 Jahren und eine anschliessende Verwahrung gefordert.

Eine Frage der Ehre

Die Tötung in der Asylunterkunft im Jahr 2018 hat eine Vorgeschichte. Bei einem gemeinsamen Grillfest schlug das spätere Opfer dem Algerier so heftig gegen sein Ohr, dass dieser fortan an einem Tinnitus litt. Dadurch fühlte er sich laut Anklageschrift so sehr in seiner Ehre beleidigt, dass er sich genötigt fühlte, diese wiederherzustellen.

Darauf beharrte auch die Verteidigung: Durch den Tinnitus habe der Angeklagte dauernd an das Erlebte denken müssen. Zusätzlich soll das spätere Opfer den Täter beleidigt haben.

Dieser führte den Plan zur Wiederherstellung seiner Ehre im Februar 2017 aus – mit einem eigens hierfür gekauften Küchenmesser. Danach liess er sich widerstandslos festnehmen. Seit diesem Tag sass er in U-Haft.

Der Täter war widerrechtlich in der Schweiz

Nebst Gefängnisstrafe und Landesverweis verurteilt das Kreisgericht den Mann auch zu einer Busse von 300 Franken, dazu werden verschiedene Betäubungsmittel konfisziert. Genau wie ein Küchenmesser, welches mutmasslich für die Tat genutzt wurde.

Auffällig ist vor allem, dass sich der Algerier gar nicht in der Schweiz hätte aufhalten dürfen. Sein Asylgesuch wurde im Jahr 2013 abgelehnt. Danach kam er in Ausschaffungshaft und hielt sich danach eine Zeit lang in Deutschland auf, bevor er illegal zurück in die Schweiz kam.

An die Eingrenzungsverfügung des Migrationsamts St.Gallen – diese verpflichtete ihn dazu, auf Melser Gemeindegebiet zu bleiben – hielt er sich aber nicht.

Das Urteil des Melser Kreisgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

(thc)

veröffentlicht: 27. Oktober 2020 12:14
aktualisiert: 27. Oktober 2020 12:24
Quelle: FM1Today

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