Zur neuen St.Galler Spitalstrategie gehört, dass an den Standorten der geschlossenen Spitäler neuartige Gesundheits- und Notfallzentren (GNZ) aufgebaut werden. In Wattwil war zuerst geplant, dass dieses Angebot von der Solviva AG betrieben wird. Doch dann zog sich das Unternehmen im Sommer vom Projekt zurück und es brauchte eine Alternative.
Der Gemeinderat von Wattwil hatte damals bereits die Berit Klinik AG ins Spiel gebracht, die das Spitalgebäude weiter nutzen wolle. Zu den Voraussetzungen gehörte, dass die Gemeinde die Liegenschaft vom Kanton übernehmen kann. Anfangs November einigten sich Kanton und Gemeinde auf einen Kaufpreis von 9,5 Millionen Franken. Dazu braucht es nun noch eine kommunale Abstimmung. Sie findet am 19. Dezember statt.
In einem weiteren Schritt hatte sich die Berit Klinik AG im November bereit erklärt, die bisher in Wattwil angebotene Alkoholkurzzeittherapie weiterzuführen. Damit waren Pläne vom Tisch, das Angebot zu verlegen.
Staatsbeiträge notwendig
Noch offen war bisher, wie die Notfallversorgung im Toggenburg nach der vorzeitigen Schliessung des Spitals Ende März organisiert werden kann. Dazu liefen Verhandlungen zwischen dem Kanton und der Berit Klinik AG über die Einzelheiten der Leistungen und Abgeltungen. Nun sei der Vertrag abgeschlossen, teilte der Kanton am Mittwoch mit.
Die Berit Klinik wird ab April 2022 zusätzlich zu einem chirurgischen Ambulatorium und einer Tagesklinik während 365 Tagen und 24 Stunden eine Notfallanlaufstelle mit angestellten Ärztinnen und Ärzten und pflegerischem Personal betreiben. Zum Angebot gehören fünf Notfallbetten für die stationäre Kurzzeitbehandlung von Patientinnen und Patienten. Zu den vereinbarten Leistungen zählt auch Röntgen während 365 Tagen und 24 Stunden sowie Untersuchungen durch einen Computer-Tomographen (CT) werktags.
Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Toggenburg hätten in einer Urabstimmung diesem Notfallangebot zugestimmt, heisst es in der Mitteilung.
Das geplante Notfallzentrum kann mit den normalen Beiträgen der Versicherer nicht kostendeckend betrieben werden. Der Leistungsvertrag sieht deshalb eine Abgeltung von maximal 1,6 Millionen Franken pro Jahr vor. Solche Staatsbeiträge sind in der St. Galler Spitalstrategie explizit vorgesehen. Die Höhe des Beitrags werde regelmässig überprüft, kündigte der Kanton an.