Mit einem zweiten Bahngleis bleibt auch die Bahnschranke länger unten – die Gemeinde Schmerikon befürchtet deshalb ein Verkehrschaos. Sie fordert vom Kanton St.Gallen und den SBB, sich finanziell an einer Verbindungsstrasse inklusive Unterführung zur Umfahrungsstrasse A53-Gaster zu beteiligen (FM1Today berichtete).
Keine Rechtsgrundlage
Das sieht der Kanton jedoch nicht ein: «Das Baudepartement und das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St.Gallen haben keine Rechtsgrundlage, diesen Forderungen nachzukommen.» Der Kanton kann erst nach einer Projektfreigabe durch das kantonale Parlament über eine definitive Finanzierung befinden.
Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde ab
In seinem Urteil vom 15. Oktober weist das Bundesverwaltungsgericht die Schmerkner Beschwerde vollumfänglich ab. Die Erschliessung des südlich der Bahnlinie gelegenen Siedlungsgebiets werde durch die Erhöhung der Barrieren-Schliessungszeiten zwar verschlechtert. Sie sei aber nach wie vor «hinreichend sichergestellt».
Die Vorinstanz hatte laut Bundesverwaltungsgericht «sowohl die Sicherstellung der hinreichenden Erschliessung als auch die Verkehrssicherheit genügend berücksichtigt und die in ihrem Kompetenzbereich liegenden und nötigen Anordnungen getroffen». Die Gemeinde Schmerikon zieht den Entscheid jetzt vor Bundesgericht.
Quelle: TVO
Neuer Fahrplan frühestens ab Dezember 2023
Wie der Kanton schreibt, bedaure er, dass die «angebotenen und vorgenommenen Anstrengungen nicht fruchten». «Die Fahrgäste profitieren frühestens ab Dezember 2023 von einem besseren Angebot in der Region und einer bereits heute dringend nötigen Stabilisierung des Fahrplans.»
Ende Juni 2018 hatte das Bundesamt für Verkehr den Bau einer Bahn-Doppelspur zwischen Schmerikon und Uznach bewilligt (FM1Today berichtete). Das neue öV-Angebot verspricht unter anderem eine Beschleunigung der Verbindung zwischen St.Gallen und Rapperswil.
(red.)