Wer in der Stadt Wil bettelt, muss mit einer Busse rechnen. Dies unabhängig davon, ob die Person dies besonders aufdringlich tut oder wo gebettelt wird. Das soll sich nun ändern.
Denn ein generelles Bettelverbot ist nicht mit der europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar. Dies zeigt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Darin ging es um einen Fall aus der Stadt Genf, wo eine Bettlerin zu einer Freiheitsstrafe von fünf Tagen verurteilt wurde, weil sie die Busse fürs Betteln nicht bezahlen konnte.
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Vorstoss von Juso-Politiker zeigt Wirkung
Juso-Stadtparlamentarier Timo Räbsamen reichte daraufhin einen Vorstoss in der Stadt Wil ein und verlangte eine rechtliche Prüfung des Bettelverbots. Wie sich nun zeigt, steht dieses auf wackligen Beinen – und soll deshalb entschärft werden.
Kein Freipass für bettelnde Personen
Der Stadtrat orientiert sich beim neuen Gesetz an der Stadt Basel, die das Bettelverbot nach dem EGMR-Urteil bereits überarbeitet hat. Wer jetzt befürchtet, dass mit der Aufhebung des allgemeinen Verbots, Wil plötzlich zu einem Hotspot für Bettelnde wird, kann beruhigt sein.
Zwar ist das Betteln nicht mehr generell verboten, an bestimmten Orten wie vor öffentlich zugänglichen Gebäuden, Geschäften und Restaurants, am Bahnhof sowie an Bankomaten bleibt das Betteln aber strafbar. Auch auf Friedhöfen, Spielplätzen und Schulanlagen sowie in Unterführungen droht Menschen, die betteln, eine Busse.
Auch wer besonders aufdringlich oder in aggressiver Art und Weise bettelt, erhält weiterhin eine Ordnungsbusse. Zuerst muss das Stadtparlament aber noch über die neue gesetzliche Grundlage abstimmen.