Dass er den Bus besser sichern hätte müssen, das wollte der 51-jährige Buschauffeur der St.Galler Verkehrsbetriebe (VBSG) vor Gericht gar nicht bestreiten.
Bus rollt davon, drei Frauen verletzt
Im Juni 2018 ist der Bus, den der gebürtigen Österreicher gelenkt hatte, an der Haltestelle Berneggstrasse in St.Gallen ins Rollen geraten. Drei Frauen, die aus dem sich selbständig gemachten Fahrzeug gesprungen sind, wurden bei dem Vorfall leicht verletzt.
Strom abgedreht und Bremse nicht gezogen
Passiert ist es folgendermassen: An der Haltestelle Berneggstrasse (stadteinwärts auf der Gottfried-Keller-Strasse) liess sich die hintere Türe des Busses nicht öffnen. Der Busfahrer verliess das Fahrzeug und betätigte den Nothahn, damit er die Türe aufstossen konnte. Da die zweite Türe aber immer noch nicht richtig funktionierte, entschloss er sich, den Haupthahn der Batterie zu betätigen und so die Stromzufuhr komplett zu unterbrechen. Dafür musste der 51-Jährige erneut das Fahrzeug verlassen, vergass dabei aber, die Feststellbremse zu betätigen. In diesem Moment rollte der Bus los. Der Chauffeur rannte dem Fahrzeug hinterher und konnte durch das Fenster die Feststellbremse ziehen.
«Ich habe meine Pflicht erfüllt»
Wegen Verletzung der Verkehrsregeln und pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall wurde der Chauffeur zu einer Busse von 400 Franken verurteilt. Gegen diese hat er Einsprache erhoben und musste sich daher am Mittwoch vor dem Kreisgericht erklären.
Dabei ging es ihm hauptsächlich um den zweiten Anklagepunkt. Laut der Staatsanwaltschaft hätte der Fahrer nach dem Unfall die Polizei rufen müssen, dies habe er unterlassen und sich so strafbar gemacht. Das wollte der 51-Jährige nicht hinnehmen. «Um die Busse geht es mir gar nicht, sondern um die Richtigstellung. Ich habe meine Pflicht erfüllt», erklärte der Buschauffeur sichtlich aufgeregt vor Gericht.
«Leitstelle muss Polizei verständigen»
Gemäss Richtlinien der VBSG habe er nur die Pflicht, die Leitstelle der Verkehrsbetriebe zu verständigen und die Unfallstelle zu sichern. Das habe er gemacht, die Polizei zu verständigen, sei Aufgabe der Leitstelle. Er selbst habe somit seine Pflicht erfüllt und: «Ich würde es wieder so machen.»
Von Strafe teilweise freigesprochen
Das Kreisgericht gab dem Mann am Mittwoch recht und sprach ihn vom Vorwurf des pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall frei.
Dennoch habe der damit, dass er den Bus davonrollen liess, die Verkehrsregeln verletzt. Dafür muss der Chauffeur eine Busse von 200 Franken bezahlen. Dazu kommt die Hälfte der Verfahrenskosten, also weitere 375 Franken.
Damit erklärte sich der Busfahrer einverstanden. «Hauptsache, es ist klar, dass ich meine Pflicht nicht verletzt habe, und niemals wieder einen Bus davonrollen lasse.»