Es war ein riesiges Waffenarsenal, das die Kantonspolizei St.Gallen im Dezember 2017 in Degersheim sicherstellte: Rund 280 Waffen wie Maschinengewehre und Revolver wurden beschlagnahmt, darunter auch illegale Waffen und Waffenbestandteile wie Schalldämpfer. Hinzu kommen weit über 100'000 Schuss, die sichergestellt wurden. Auch 1,3 Millionen Franken in Bar wurden gefunden. Verdächtigt wird ein heute 63-jähriger Mann. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen führte eine Strafuntersuchung gegen den Verdächtigen durch.
Rückschluss auf versuchten Tötungsdelikt
Am Kreisgericht Wil kommt es morgen Donnerstag zur Verhandlung. In mindestens drei Fällen soll der 63-jährige Degersheimer Waffen an einen Mann aus Österreich verkauft haben, der offenbar Teil eines internationalen Waffenrings war. Untersuchungen ergaben, dass der Mann aus Österreich in Waffenverkäufe verstrickt war, die in mindestens einem Fall Rückschlüsse auf ein versuchtes Tötungsdelikt im französischen Toulouse zulassen.
Öffentliche Sicherheit wurde gefährdet
Dem Degersheimer wird demnach mehrfache Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen und mehrfaches Vergehen gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Der Beschuldigte hätte davon ausgehen müssen, dass die verkauften Waffen in dubiosen Kreisen landen und dort zur Begehung von Verbrechen dienen würden, heisst es in der Anklageschrift.
Durch den illegalen Waffenhandel hätte der Ostschweizer annehmen müssen, dass die verkauften Waffen insbesondere dazu dienen würden, andere Personen widerrechtlich zu bedrohen, zu verletzen oder zu töten, schreibt der zuständige Staatsanwalt weiter.
Angeklagter besass Uzi-Maschinenpistolen
Unter den Waffen, die der Mann illegal besass, befinden sich mehrere Uzi- und Beretta-Maschinenpistolen, ein Sturmgewehr und verschiedene Pistolen. Auch mehrere Schalldämpfer hortete der Angeklagte verbotenerweise.
Bei einem Grossteil der beschlagnahmten Waffen muss die Staatsanwaltschaft allerdings von legalem Besitz ausgehen. Sie kann dem Angeklagten nicht nachweisen, ob die Mehrheit der beschlagnahmten Waffen vor oder nach Dezember 2008 gekauft wurden. Bis Dezember 2008 war der Handel von Waffen unter Privatpersonen bewilligungsfrei. Seither benötigt jede Privatperson einen Waffenerwerbsschein, um legal Waffen zu kaufen.
Zweijährige Freiheitsstrafe gefordert
Der Staatsanwalt fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und eine Busse von Gesamthaft 9200 Franken. Zudem seien sämtliche beschlagnahmten Waffen zur Durchführung eines Verwaltungsverfahrens einzuziehen. Das heisst, dass die zuständige Stelle der Kantonspolizei St.Gallen prüft, welche Waffen wieder an den Angeklagten zurückgegeben werden.
Das sichergestellte Bargeld soll an die Verfahrenskosten angerechnet werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.