Seit einem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom April 2018 ist in der Schweiz das Nikotinverbot für E-Zigaretten-Liquids aufgehoben. Deshalb gebe es nun eine rechtliche Lücke, die beim Bund frühestens mit dem revidierten Tabakproduktegesetz geschlossen werde, heisst es im Vorstoss, der in der Septembersession eingereicht wurde.
Der Kanton St. Gallen solle so rasch als möglich nikotinhaltige E-Zigaretten in jeder Hinsicht wie Zigaretten und herkömmliche Raucherwaren behandeln, so die Forderung.
Dabei gehe es um Verkaufsbeschränkungen, um den Schutz vor Passivrauchen und um die Werbung. Die Hersteller versuchten, mit ihren neuen Produkten das Rauchen wie früher mit den Light-Zigaretten als «gesundes Rauchen» zu verkaufen und wieder salonfähig zu machen. Dies müsse verhindert werden.
Alle fünf Fraktionen vertreten
Die Motion, die von der Regierung einen Gesetzesentwurf für den Kanton St. Gallen verlangt, wird von Mitgliedern aller fünf Fraktionen - CVP-EVP, FDP, Grüne, SP und SVP - unterstützt.
Ähnliche Bestrebungen gibt es in verschiedenen Kantonen quer durch die Schweiz. Im Solothurner Kantonsrat liegt ein entsprechender Vorstoss vor, der aber noch nicht behandelt wurde. Im Kanton Zürich ist im Juni eine Motion mit einem Verkaufsverbot an Jugendliche überwiesen worden. Im Kanton Bern ist dazu eine Gesetzesänderung in Vorbereitung. In den Kantonen Genf, Wallis, Basel-Landschaft oder Basel-Stadt wurden die Gesetze bereits angepasst.