Beim Regulierungscontrolling geht es um Gesetze und zwischenstaatliche Vereinbarungen, die seit 2016 in Kraft sind. Damit könne zeitnah überprüft werden, wie sich der Vollzug bewähre oder ob Korrekturen notwendig seien, teilte die Staatswirtschaftliche Kommission am Dienstag mit.
Die Themen werden jeweils vom Kantonsrat festlegt. Die Überprüfung erfolgt durch die Regierung. Sie informiert danach über das Ergebnis. Ein erster Bericht liegt nun vor und wurde von der Kommission beraten.
Unter die Lupe genommen wurde etwa ein Gesetz über die Kantonshilfskasse für nicht versicherbare Schäden bei Elementarereignissen. In normalen Schadensjahren würden jeweils weniger als 100 Fälle gemeldet, heisst es in der Botschaft der Regierung. Im Durchschnitt sei ein Betrag von rund 1200 Franken ausbezahlt worden.
Eine Weiterführung der Kantonshilfskasse sei «nicht zwingend gegeben», lautet das Fazit der Regierung. Die Betroffenen erhielten «im Einzelfall einen verhältnismässig geringen Betrag». Zudem gebe es den gesamtschweizerischen «Fondssuisse», der höhere Beiträge leiste als der Kanton.
Einheitliche Regeln für Sicherheitsfirmen
Eine weitere Überprüfung widmete sich einem Konkordat der Deutschschweizer Kantone, dessen Ziel einheitliche Regeln für private Sicherheitsdienstleistungen sind. Der Beitritt St.Gallens wurde 2012 vom Kantonsrat genehmigt. Doch dann traten mehrere Kantone nicht bei, andere kündigten wieder.
Ab 2023 wären nur noch St.Gallen, Ausserrhoden, Thurgau und Solothurn dabei. 2016 wurde entschieden, dass vor dem Start zuerst eine bundesrechtliche Lösung abgewartet werden soll, die dann aber scheiterte. Die St.Galler Regierung will nun definitiv nicht mehr mitmachen. Sie werde einen «(Nicht-)Vollzugsbeschluss» fällen, schreibt sie.
Die Staatswirtschaftlicher Kommission zeigte sich mit den Prüfungsergebnissen zufrieden und hat auch die Themen für das nächste Regulierungscontrolling genehmigt. Der Kantonsrat wird den Bericht der Regierung in der Septembersession beraten.