Wie bei den früheren Vernehmlassungen zu den geplanten Öffnungsschritten haben sich die Ostschweizer Kantone untereinander abgesprochen, setzen dann aber in ihren Communiqués doch wieder unterschiedliche Schwerpunkte.
Alle vier Regierungen sind der Ansicht, dass die vom Bundesrat vorgeschlagenen «sehr detaillierten Regeln» zu Problemen und Unsicherheiten bei Umsetzung und Kontrolle führen würden. Erwartet wird «eine wesentliche Vereinfachung».
Keine Einschränkungen bei Zertifikat
Nach Meinung der Innerrhoder Standeskommission sollen «in allen epidemiologisch ungefährlichen Bereichen» die Massnahmen aufgehoben werden. Dort, wo sich ausschliesslich Personen mit einem gültigen Covid-Zertifikat aufhielten, solle auf weitere Einschränkungen verzichtet werden.
Für den Ausserrhoder Regierungsrat muss die Maskenpflicht vereinfacht werden. Für Hochschulen sollten dieselben Regeln gelten wie in einem Kino- oder Theatersaal.
Gefahr der Zweiklassengesellschaft
Der Thurgauer Regierungsrat verweist auf die Gefahr einer Zweiklassengesellschaft: Personen, die sich nicht impfen lassen können, sich aus anderen Gründen dagegen entscheiden oder keinen negativen Test vorweisen können, «laufen Gefahr, beim Zugang zu Dienstleistungen benachteiligt zu werden».
Für eine Ungleichbehandlung brauche es eine gesetzliche Grundlage, die verhältnismässig sei und dem öffentlichen Interesse entspreche. Dies sei aktuell «immer weniger der Fall».
Die St.Galler Regierung will die Homeoffice-Pflicht ohne Auflagen streichen. Weiter setzt sie sich für die Olma ein, die im Oktober stattfindet. Das Dispositiv für Fach-und Publikumsmessen müsse überprüft werden. Ihr Vorschlag: Mit der Beschränkung des Zugangs auf Personen mit einem Covid-Zertifikat könnte auf weitere einschneidende Massnahmen verzichtet werden.
Die Ostschweizer Regierungen haben sich in praktisch allen bisherigen Vernehmlassungen für zusätzliche Öffnungsschritte ausgesprochen. Am letzten Sonntag lehnten die Stimmberechtigten in drei der vier Ostschweizer Kantone – Ausserrhoden, Innerrhoden und Thurgau – das Covid-19-Gesetz ab.