Diese neue Bewilligungspraxis ermöglicht kommerzielle Aktivitäten von Gastrobetrieben und Läden auf bestimmten Plätzen. Nach dem Pilotversuch wird das weitere Vorgehen festgelegt. Unabhängig von diesem Versuch werden unter gewissen Rahmenbedingungen kommerzielle Grossveranstaltungen neu auf öffentlichen Plätzen bewilligt. So soll der öffentliche Raum künftig breiter genutzt werden können.
Nicht erlaubt: fixe Bauten
Der Stadtrat hat folgende Rahmenbedingungen für Veranstaltungen festgelegt: Jedes Geschäft kann während des zweijährigen Pilotversuchs vier Mal pro Jahr die Möglichkeit nutzen, Veranstaltungen durchzuführen und vor jedem Gebäude mit mehreren Geschäften können Aktivitäten acht Mal pro Jahr stattfinden. «Das kann ein Apéro sein, eine Teedegustation oder Kinderschminken», sagt Sonja Lüthi, Stadträtin, Direktion Soziales und Sicherheit.
Für diese kommerzielle Nutzung des öffentlichen Raumes bestehen weitere Auflagen: Es dürfen keine fixen Bauten aufgestellt, die Nachbargeschäfte nicht übermässig gestört und der Verkehrsfluss nicht behindert werden. An vier Standorten sind zudem während dieses Pilotversuchs kommerzielle Aktionen möglich: auf dem Vadianplatz, auf dem Platz vor der Hauptpost, auf dem Platz vor der Post Brühltor und auf dem Marktplatz. «Diese Aktionsplätze werden von Montag bis Freitag für Sampling, Verkaufs- oder für Werbeaktionen zur Verfügung gestellt», sagt Lüthi. In der übrigen Zeit stehen nichtkommerzielle Nutzungen im Vordergrund. Auf diesen Plätzen können Personen, die ein Gesuch stellen, zwei Aktionstage im Jahr in Anspruch nehmen. «Heute wird es so auch möglich sein, Sportveranstaltungen mit grossen Sponsoren zu bewilligen», sagt Lüthi.
Veranstaltung muss im Sinne der Stadt sein
Beim Marktplatz ist eine Nutzung nur dann möglich, wenn der Markt nicht stattfindet. So ist sichergestellt, dass die zentralen Plätze in der Innenstadt weiterhin für nichtkommerzielle Aktionen zur Verfügung stehen. Eine zusätzliche Neuerung betrifft Grossveranstaltungen mit kommerziellem Charakter, die im öffentlichen Raum ebenfalls ermöglicht werden.
Ob eine Veranstaltung bewilligt wird oder nicht, entscheidet der Stadtrat – dies mit einer Empfehlung der vorgesehenen dienststellenübergreifenden «Arbeitsgruppe Events», in welcher die Standortförderung den Vorsitz hat. Für eine Bewilligung ist wichtig, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist und eine Grossveranstaltung inhaltlich im Sinne der stadträtlichen Vision zu St.Gallen passt. Am heutigen bereits geltenden Bewilligungsverfahren hält der Stadtrat fest.
(red.)