Auf dem neu gestalteten Marktplatz in St.Gallen darf seit Ende März niemand mehr parkieren. 58 Parkplätze wurden auf dem Marktplatz und den Blumenmarkt aufgehoben. Der «neue» Marktplatz ist allerdings nicht autofrei – er ist zur Begegnungszone geworden.
Bei Autofahrern hat das neue Verkehrsregime offenbar für Verwirrung gesorgt. Viele wissen laut tagblatt.ch nicht, welche Regeln nun für sie gelten. Roman Kohler, Kommunikationschef der Stadtpolizei St.Gallen, klärt auf: Der Güterumschlag sei nur erlaubt, «wenn die Einkäufe so gross und schwer sind, dass sie zur Beförderung ein Fahrzeug erfordern». Wer auf dem Markt einen Blumenstrauss kaufe, dürfe auf dem Marktplatz nicht anhalten, um seine Einkäufe einzuladen. Sprich: Das Auto abzustellen, um shoppen zu gehen, ist verboten.
Auch, wer jemanden am Marktplatz abholen will, muss sich an Vorschriften halten: «Auf dem Marktplatz und Blumenmarkt dürfen auch Personen ein- und ausgeladen werden, jedoch darf nicht auf Personen gewartet werden.»
Das ganze Interview mit Roman Kohler gibt's hier zum Nachlesen.