In der Februarsession 2021 hatten die Fraktionen von CVP-EVP, FDP und SVP mit ihrer Mehrheit von rund zwei Drittel der Stimmen geschlossen die Rückkehr zur Sparpolitik durchgesetzt: Bis 2024 muss die Regierung die Ausgaben um 120 Millionen Franken reduzieren. Dagegen gewehrt hatten sich SP und Grüne. Die Mitglieder der GLP enthielten sich mehrheitlich der Stimme.
In einem Vorstoss setzte die CVP-EVP-Fraktion im Februar weiter durch, dass die Zuschüsse der Nationalbank nicht mit den Einsparungen verrechnet werden dürfen. Für 2020 bekam der Kanton St.Gallen aus der Gewinnausschüttung der Nationalbank 80 Millionen Franken. Für die kommenden Jahre werden ähnlich hohe Beträge erwartet.
Gutes Rechnungsergebnis
In der folgenden Aprilsession verlangte die SP-Fraktion in einem Vorstoss, dass angesichts des positiven Ergebnisses der Rechnung 2020, die mit einem Plus von 179 Millionen abschloss, auf das Sparpaket verzichtet werden solle. Der Vorstoss wurde nicht für dringlich erklärt und war damit wirkungslos.
In der Junisession versuchte wiederum die SP-Fraktion mit Vorstössen die Sparpolitik zu beeinflussen. So solle die Regierung auf sozialpolitische Abbaumassnahmen – etwa bei den Ergänzungsleistungen oder bei der Prämienverbilligung – verzichten. Der Rat lehnte die Forderung mit 77 gegen 27 Stimmen bei zwei Enthaltungen ab. Der Spielraum der Regierung solle nicht eingeschränkt werden, hiess es dazu.
Debatte Ende November
Damit gibt es seit Februar keine Informationen, wo und wie die Regierung die Ausgaben kürzen will. Das wird noch bis Ende Monat so bleiben: Am 30. September werde der Öffentlichkeit die Vorlage «Haushaltsgleichgewicht 2022plus» zusammen mit dem Budget präsentiert, erklärte Flavio Büsser, Generalsekretär des Finanzdepartements, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Danach werde die Vorlage von einer Subkommission der Finanzkommission vorberaten. Die Entscheide fallen dann in der Novembersession, die am 29. November beginnt. Bei Massnahmen, für die es eine Gesetzesanpassung brauche, werde dem Parlament voraussichtlich 2022 eine entsprechende Vorlage unterbreitet, ergänzte Büsser.
Die Auswahl der Sparmassnahmen sei durch die Regierung auf der Basis von Vorschlägen aus den Departementen, der Staatskanzlei und der Gerichte erfolgt. «Das Vorhaben wurde ohne externe Beratung realisiert», so der Generalsekretär. Eine Delegation der Gemeinden sei in die Arbeiten einbezogen und die Sozialpartner vorgängig informiert worden.