Ostschweiz
St. Gallen

Fahrtenschreiber mit Zusatzsystem manipuliert

Fahrtenschreiber mit Zusatzsystem manipuliert

26.07.2019, 14:59 Uhr
· Online seit 26.07.2019, 14:59 Uhr
Am Donnerstagvormittag hat die Kantonspolizei St.Gallen bei einem lettischen Lastwagen eine hoch professionelle Fahrtschreibermanipulation festgestellt. Diese ermöglicht es dem Chauffeur beispielsweise, seine Ruhe und Lenkzeiten nach Belieben zu manipulieren.
René Rödiger
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Der 48-jährige Chauffeur war auf der Autobahn A1 in Richtung Wil unterwegs. Zur Kontrolle wurde er zum Rastplatz Thurau geleitet. Dort wurde der Lastwagen von Schwerverkehrsspezialisten der Kantonspolizei St.Gallen überprüft. Dabei konnten am digitalen Fahrtschreiber Auffälligkeiten und Unstimmigkeiten festgestellt werden. Dem Chauffeur konnten aber seit dem Grenzübertritt in die Schweiz keine direkten Verstösse nachgewiesen werden.

Der Verdacht, dass eine gezielte elektronische Manipulation am Fahrtschreibersystem vorliegen könnte, erhärtete sich im Verlaufe der Kontrolle. Der Chauffeur gab aufgrund der Hartnäckigkeit und des Fachwissens der Polizisten schliesslich zu, dass im Lastwagen ein Zusatzsystem eingebaut ist. Mit diesem kann eine Aufzeichnung am Fahrtschreibersystem verhindert oder manipuliert werden.

In der Führerkabine konnte dann hinter der Lautsprecherabdeckung eine elektronische Box gefunden werden. Diese konnte er durch eine gezielt gewählte Kombination zwischen dem Betätigen des Gas- respektive des Bremspedals einschalten. Bei der anschliessenden Probefahrt durch die Polizisten konnte dieses Gerät tatsächlich aktiviert werden. Der Fahrtschreiber registrierte während der Fahrt Ruhe- und nicht wie vorgeschrieben Lenkzeit.

In der Folge wurde der Lastwagen zur weiteren Überprüfung in eine Lastwagenreparaturwerkstatt überführt. Dort wurde das gesamte Fahrtschreibersystem eingehend überprüft und das Manipulationsgerät fachmännisch ausgebaut. Für diese Kosten muss der Chauffeur aufkommen. Durch die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen wurde zudem ein Bussen- und Kostendepositum von 2000 Franken erhoben.

veröffentlicht: 26. Juli 2019 14:59
aktualisiert: 26. Juli 2019 14:59
Quelle: Kapo SG/red.

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