Seit 1957 bildet die Rheinbrücke Lustenau-Au eine wichtige Verbindungsachse, die im Schnitt täglich von 14'500 Fahrzeugen befahren wird.
Mittelfristig wird die Brücke das Ende ihrer Nutzungsdauer erreichen. Sie muss deshalb ersetzt werden. Zuständig für eine Lösung ist ein Leitungsausschuss, in dem der Kanton St.Gallen, das Land Vorarlberg, die Gemeinden Lustenau und Au sowie die Zollbehörden beider Länder vertreten sind.
Ein Thema bei der Planung sind Staus, die es dort regelmässig gibt und die starke Auswirkungen auf das Siedlungsgebiet in Lustenau haben. Deshalb soll mit der neuen Lösung auch der Standort überprüft werden.
Auf vier Vorschläge geeinigt
Der Leitungsausschuss habe sich auf vier Vorschläge für den Ersatz der Grenzbrücke geeinigt, teilte die St.Galler Staatskanzlei am Montag mit. Neben drei Brückenvarianten gehört auch eine Tunnelvariante dazu.
Die drei Brücken unterschieden sich leicht im Standort, erklärt Stefan Sutter, Projektleiter Verkehrsplanung im St. Galler Tiefbauamt. Die Differenz betrage aber keine hundert Meter. Zu den weiteren Unterschieden gehöre etwa die Ausgestaltung der Zollanlagen.
Baubeginn in zehn Jahren
Sobald die Varianten vertieft analysiert und bewertet wurden, sollen der Bevölkerung die Abklärungen wie auch die «Bestvariante» vorgestellt werden. Dies wird voraussichtlich Ende 2023 der Fall sein. Ende 2023 oder Anfang 2024 wird dann der Wettbewerb für den Neubau ausgeschrieben. Möglicher Baubeginn ist 2032.
(sda)