Quelle: TVO/Tobias Lenherr/FM1Today
Ein «blinkendes» Gerät sorgte am Samstagabend für einen unerwarteten Grosseinsatz am St.Galler Bahnhof. Der Einsatz kam zustande wegen Littering – also dem illegalen Entsorgen von Abfall auf der Strasse. Das Gerät sorgte nicht nur für Aufsehen, sondern war verantwortlich fürs Ausrücken mehrerer Polizeipatrouillen und das für über zwei Stunden. Dionys Widmer, Mediensprecher der Stadtpolizei St.Gallen, bestätigt: «In diesem Fall konnten wir mit den Leuten ausrücken, die bereits im Einsatz waren, unter anderem waren auch Spezialistinnen und Spezialisten dabei.»
«Keine Seltenheit»
Trotz des beunruhigenden Vorfalls gab die Polizei später Entwarnung, nachdem der verdächtige Gegenstand als ungefährlich eingestuft wurde. Darauf folgte unter dem Artikel der erste Kommentar eines Lesers: «Was das ganze Leiterspiel gekostet hat... Die, die das verursacht haben, zahlen mit!» Deshalb bleibt die Frage, wer für die Kosten vom Samstagabend aufkommt. So ergänzt Polizeisprecher Dionys Widmer: «Der Einsatz wird nicht weiter verrechnet. Dies ist aber keine Seltenheit, weil der Verursacher meistens unbekannt bleibt.»
Weiter sagt Widmer, dass die Suche nach dem Verursacher nicht weiterverfolgt wird. Er betont: «In den meisten Fällen ist eine solche Aktion gar nicht böswillig und dem Verursacher ist es nicht einmal bewusst, was er mit seiner Handlung anstellt. Wichtiger ist es, die Menschen darauf zu sensibilisieren.» Zudem ergänzt Widmer: «Die Sicherheit geht vor und wenn nicht klar ist, ob die Sicherheit gefährdet ist, dann sperren wir lieber einmal mehr ab.»
Konsequenzen bei illegaler Entsorgung
Der Verursacher kam in diesen Fall glimpflich davon. Käme die Polizei der Person, die den Abfall illegal zurückgelassen hat, auf die Schliche, käme es zu rechtlichen Konsequenzen, wie Dionys Widmer ergänzt: «Dies hätte eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft zur Folge.»
Auf Anfrage bei der Staatsanwaltschaft heisst es, dass jeder Fall einzeln geprüft werde. Je nach Verhalten entscheide sich, welches Gesetz verletzt wurde und wie hoch die Busse ausfällt. Die Staatsanwaltschaft gibt zu verstehen, dass bei einer illegalen Entsorgung gemäss Umweltschutzgesetz Art. 61 eine Strafe von bis zu 20'000 Franken verhängt wird.
Dieser Vorfall unterstreicht einmal mehr, dass Littering nicht nur ein ästhetisches Problem darstellt, sondern auch ernste Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die Stapo ruft die Bevölkerung dazu auf, Abfall fachgerecht zu entsorgen, um nicht nur die Umwelt zu schützen, sondern auch unnötiges Aufsehen zu vermeiden.
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