Die Temperaturen sind gesunken, die Eisschicht wächst. Auch auf den Autoscheiben. Doch das Gesetz ist klar: Front- und Seitenscheiben sowie Seitenspiegel müssen von Schnee und Eis befreit werden. Bei den Lichtern, Blinkern und Kontrollschildern muss der Schnee oder das Eis ebenfalls entfernt werden, das gilt auch für die Motorhaube und das Fahrzeugdach.
Daran halten sich nicht alle. So hat die Kantonspolizei St.Gallen zwischen Montag- und Dienstagmorgen bei Kontrollen in Buchs, Schmerikon, Rapperswil-Jona und Gommiswald drei Autofahrer und einen Lieferwagenfahrer anhalten müssen. Sie alle wurden bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Auch die Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden erinnert erneut an die Gesetzeslage: «Auch mit einwandfreien Winterreifen muss die Geschwindigkeit den Verhältnissen angepasst werden. Die freie Sicht muss jederzeit garantiert sein.» In den vergangenen Tagen seien wieder vermehrt Fahrzeuge festgestellt worden, die nicht oder nur notdürftig vom Eis befreit worden seien.
Nebst einer Anzeige müssen die fehlbaren Personen auch mit saftigen Bussen und einem Führerausweisentzug rechnen.
(Kapo SG/Kapo AI/red.)