Grossraumbüros in der Schweiz sind derzeit verwaist, Arbeitnehmende sitzen seit Montag im Homeoffice. Der Bundesrat hat dies zum Schutz vor dem Coronavirus verordnet. Allerdings stellt sich die Frage, wie konsequent diese Regel eingehalten wird.
Im Morgenverkehr war es am Montag zumindest noch relativ viel los:
Quelle: CH Media Video Unit / BRK News / TeleZüri
In der Pflicht stehen vor allem Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. «Die Kontrollen der Schutzkonzepte seit April 2020 zeigten, dass die grosse Mehrheit der Betriebe die Verantwortung ernst nimmt», teilt das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons St.Gallen auf Anfrage von FM1Today mit. St.Gallen setzt weiterhin auf Kontrollen: Das «Arbeitsinspektorat macht Stichproben, um die Schutzkonzepte der Betriebe zu kontrollieren.»
Keine Stichproben in Thurgau und Ausserrhoden
Im Thurgau und Appenzell Ausserrhoden hingegen werden keine Stichproben durchgeführt, wie es jeweils auf Anfrage heisst. «Im Rahmen der üblichen Kontrollen achten die Kontrolleure des Arbeitsinspektorates auch auf die Umsetzung der Homeofficepflicht. Das heisst, Homeoffice gilt überall dort, wo dies mit verhältnismässigem Aufwand realisierbar ist», sagt Daniel Wessner, Leiter Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Thurgau.
Die Erfahrungen des AWA sind durchaus positiv: «Laut Arbeitsinspektorat ist die Bereitschaft für Homeoffice und die Disziplin seitens Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden sehr hoch. Dies vor allem auch aus Eigenverantwortung.»
Mehr Personal im Einsatz
Seit Beginn der Pandemie vor einem Jahr mussten in den Kantonen Thurgau und St.Gallen die Wirtschaftsämter ihr Personal aufstocken. Allerdings nicht nur bei den Arbeitsinspektoraten. Die Ämter haben wegen der Kurzarbeit, der gestiegenen Arbeitslosenzahlen und der Härtefällegesuche sehr viel Mehrarbeit zu bewältigen.
Erich Wunderli, Privatdetektiv, observiert im Auftrag von Arbeitgebern Mitarbeiter im Homeoffice
Quelle: CH Media Video Unit / Tele Züri
(agm)