Die HSG-Spesenaffäre zieht weitere Kreise: In einem Artikel des «St.Galler Tagblatt» vom 16. Februar sind mehrere Einzelheiten aus einem Revisionsbericht der Finanzkontrolle des Kantons St.Gallen veröffentlicht worden. Im Bericht sind Ergebnisse aus einer Spesenführung an der Universität St.Gallen aus dem Jahr 2017 enthalten. Der Bericht ist gemäss den Vorgaben des Staatsverwaltungsgesetzes nicht öffentlich, die Weitergabe ist deshalb per Gesetz verboten, wie die St.Galler Staatskanzlei am Montag mitteilt.
Jetzt wurde der Revisionsbericht an die zuständige Kommission des Kantonsrats sowie dem zuständigen Departement zugestellt. So soll sichergestellt werden, dass diesen Berichten die notwendige Beachtung geschenkt und Korrekturmassnahmen umgesetzt werden.
Die Veröffentlichung des Berichts behindere die Arbeit der Finanzkontrolle. Mit der Klage gegen Unbekannt will die Leitung der Finanzkontrolle die Bedeutung der Vertraulichkeit von Revisionsberichten unterstreichen, damit sie auch in Zukunft ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen kann.