Ostschweiz
St. Gallen

In St.Gallen darf «getätscht» werden

In St.Gallen darf «getätscht» werden

27.07.2018, 20:30 Uhr
· Online seit 27.07.2018, 20:16 Uhr
Die Stadt St.Gallen sieht keinen Grund, ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot zu verhängen. Die Lage werde allerdings laufend beurteilt, die Massnahmen können jederzeit verschärft werden.
Sandro Zulian
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«Die Stadt St.Gallen stützt sich auf die Lagebeurteilung des Kantons St.Gallen und sieht vorderhand von einem generellen Feuer- und Feuerwerkverbots ab», heisst es in einer Mitteilung der Stadt St.Gallen. Die Lage werde jedoch laufend beurteilt und der Stadtrat behält sich vor, die Massnahmen allenfalls zu verschärfen.

Kein Feuerwerk in der Nähe vom Wald

Damit gilt weiterhin das vom Kanton erlassene Feuerverbot und Feuerwerksverbot in Wald und Waldesnähe, das heisst bis zu einem Abstand von 200 Metern. Das Steigenlassen von Himmelslaternen wie Ballone mit Wunderkerzen, Kong-Ming-Laternen, Glück- oder Wunschlaternen bleibt generell untersagt. Das gilt auch auf Gewässern. Personen, die das Verbot missachten, werden polizeilich verzeigt.

Freiwillig aufs Feuerwerkeln verzichten

Im Hinblick auf die Feierlichkeiten zum 1. August ruft der Stadtrat die Bevölkerung dazu auf, ausserhalb der Verbotszone aufgrund der Trockenheit freiwillig auf das Abbrennen von Feuerwerk zu verzichten.

(pd/red.)

 

veröffentlicht: 27. Juli 2018 20:16
aktualisiert: 27. Juli 2018 20:30

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